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THEMA: ABSTRAKTES Schuldversprechen

ABSTRAKTES Schuldversprechen 12 Jahre 2 Monate her #1

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Wenn dein Einfamilienhaus abbezahlt ist, benötigst du in der Zukunft nur einen vermeidbaren Investitionskredit für Reparaturen oder einen Konsumkredit. Dafür erteile aber keinen Grundschuldeintrag als Sicherheit! Zitat Eine Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist KEINE Hypothek. Sie istein ABSTRAKTES, SOFORT VOLLSTRECKBARES Schuldversprechen, das die Bank (und andere), wie ein Leser völlig richtig schreibt, JEDERZEIT unabhängig vom Bestehen einer realen Schuld gegen den Besteller (Schuldner) vollstrecken kann, auch wenn Sie sich nicht einen Cent geliehen haben. Darum heißt es ja auch ABSTRAKTES Schuldversprechen. Wenn irgendwelche Schafe behaupten, man müsse nur beim Notar zuhören, so ist das völliger Blödsinn. Ich habe selbst an vielen notariellen Beurkundungen und Grundschuldbestellungen in den letzten Jahren teilgenommen.Noch NIE habe ich erlebt, dass ein Notar dem Opfer erklärt: Wer diese Urkunde mit Ihrer Zwangsvollstreckungsunterwerfung erhält, ggf. auch durch spätere Abtretung von Ihrer Bank, kann von Ihnen den darin genannten Betrag nebst 18% Zinsen ab heute beitreiben, auch wenn Sie keinen Cent Schulden haben, OHNE dass Sie sich der Pfändung vor Zahlung des beurkundeten Betrages widersetzen können. Erst wenn Sie gezahlt oder Sicherheit geleistet haben, können Sie Vollstreckungsgegen- oder Abwehrklage führen.Es handelt sich hier um ABSTRAKTE und nicht tatsächliche Schuldversprechen“ Es sind inzwischen genug Fälle bekannt, in denen  BAG Heuschrecken Grundschuldpaketevon  Banken erworben haben und formal RECHTMÄSSIG gegen Kreditschafe vollstreckt haben, die überhaupt keine Schulden mehr hatten oder haben. Würden die Notare über diese Risiken aufklären, würde KEIN Mensch mehr eine Grundschuld bestellen, sondern jeder Kreditnehmer wie früher auf einer Hypothek beharren. Bei der Hypothek sind reale Schuldenhöhe und durchsetzbarer Anspruch des Gläubigers verknüpft. Die Grundschuld wurde nach dem Weltkrieg jedoch von Politik und Banken forciert, weil sich nur mit einer ABSTRAKTEN und ABTRETBAREN Grundschuld die Unmengen von Refinanzierungen und die damit verbundene Produktion von Luftgeld darstellen lassen. Die Grundschuld mit der notariell mit beurkundeten persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung gibt der Bank einen JEDERZEIT vollstreckbaren Titel in voller Höhe der eingetragenenGrundschuld PLUS der eingetragenen Vollstreckungszinsen. Dies führt bei eingetragenen Vollstreckungszinssätzen von üblicherweise 15-18% dazu, dass sich der vollstreckbare Betrag im Schnitt alle 7 Jahre um 100% (!!) erhöht. Das heißt, bei einer Grundschuld von 100.000.- € hat die Bank nach 7 Jahren bereits einen SOFORT vollstreckbaren Titel von 200.000.- € in der Hand, völlig unabhängig davon ob Sie der Bank 100.000.- €, 10.-€ oder ÜBERHAUPT NICHTS schulden. Diesen Titel kann die Bank JEDERZEIT vollstrecken und die einzige Abwehr ist ggf. die sogenannte (teure) Vollstreckungsabwehrklage. Bis diese vom Gericht entschieden wird, hat man nur die Möglichkeit zu bezahlen, und zwar ALLES was gefordert wird. Was den meisten Bankkunden nicht bewusst sein dürfte, der Titel und die Zwangsvollstreckungsunterwerfung wirken selbst dann noch, wenn das Grundstück in dessen Grundbuch die Grundschuld eingetragen ist, längst VERKAUFT ist und einem Dritten gehört. Daher muss man nicht nur die Grundschuld löschen lassen (wenn man noch Eigentümer des Grundstücks ist) sondern auch die Herausgabe aller „Vollstreckbaren Ausfertigungen“ der Grundschuld nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung von der Bank verlangen. Dringend anzuraten ist dazu, sich vom Notariat schriftlich bestätigen zu lassen, wie viele „Vollstreckbare Ausfertigungen“ er (der Bank) erteilt hat. Außerdem sollte man dem Notariat schriftlich mitteilen, dass die Grundschuld gelöscht ist  und dass man die „Vollstreckbaren Ausfertigungen 1,2…“ von der Bank zurückerhalten hat (wenn man sie dann endlich hat) und dass man dem Notar untersagt, etwaige weitere   Ausfertigungen der Grundschuld in den Verkehr zu bringen. Dieses Schreiben liegt dann in der Grundschuldakte des Notars und verhindert normalerweise die Ausstellungweiterer „vollstreckbarer Urkunden“. Und jetzt kommt der Grund warum besonders die semikriminellen Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen die Grundschulden so ungern löschen bzw. versuchen die Urkunden (genau so wie Bürgschaften)NIE zurückzugeben. Aufgrund der „Geschäftsbedingungen“ dieser Banken, die jeder Kunde unterschreibt, dient eine einmal überlassene Grundschuld  AUTOMATISCH als Sicherheit für die gesamte Geschäftsverbindung, also alle Kredite, Bürgschaften und ähnliches und hemmt zudem die VERJÄHRUNG jeder angeblich bestehenden Forderung der Bank. Da diese Banken bevorzugt lokal und im Familienumfeld agieren, können sie damit oft noch nach Jahrzehnten (un-) berechtigte Forderungen nebst Wucherzinserträgen vereinnahmen. Der Kunde glaubt eine Angelegenheit sei längst erledigt, die Unterlagen sind seit Jahren weggeworfen und nach 15 oder 20 Jahren wird der alte Titel aus der Akte gezaubert (wenn zum Beispiel eine Erbschaft gemacht wurde) und ruck zuck ist das Geld weg. Genauso wird auch dann vorgegangen wenn man aufgrund Unvorsichtigkeit Schulden geerbt hat, weil der Verstorbene zwar  das Haus hinterlassen hat, aber auf der Raiffeisenbank im Kontokorrent im Minus war. In diesem Fall hat die Bank aufgrund der alten Grundschuld für ein vielleicht längst verkauftes Grundstück plötzlich einen sofort vollstreckbaren Titel gegen den Erben und zieht bei diesem die Schulden des Erblassers ein. Ich spreche hier nicht theoretisch sondern aus eigener Erfahrung! Mit einer 1994 (!) bestellten Grundschuld auf ein Grundstück das 2005 verkauft wurde, auf die die Raiffeisenbank im übrigen nie einen Kredit gegeben hat, hat diese im Jahr 2009 (!) versucht eine völlig unberechtigte Forderung in Firmenanteile (!) zu vollstrecken.Das Raiffeisen-, Volksbank und Sparkassengesindel ist eine weit größere Verbrecherbande als die Lehmann-Brüder oder  die Citibank, denn sie kommen unter der Tarnung der Nachbarschaftlichkeit und des Familienumfeldes daher, reden von Genossenschaftlichkeit und ziehen die Leute die in ihrem Dorf wohnen und seit 40 Jahren Kunden sind, gnadenlos über den Tisch. Obwohl ich seit mehr als 35  Jahren Unternehmer bin, kenne ich wesentlich mehr Fälle, in denen Bekannte ALLES durch die Genossenschaftsverbrecher VERLOREN haben, als Fälle in denen Kunden von Geschäftsbanken in den Ruin getrieben wurden. Es ist die besondere „Kunst“ der Genossenschaftsverbrecher auch noch möglichst alle Verwandten  auszusaugen und zu ruinieren, in dem man den Verwandtenangebliche „Lösungen“ präsentiert und (angeblich zeitlich begrenzte) Bürgschaften oder Grundschulden abschwatzt, die später GNADENLOS und entgegen sämtlich getroffenen Absprachen liquidiert werden.

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