Gemäß
Umwandlungsgesetz § 17
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(= Link) darf der letzte genehmigte Jahresabschluss einer übernommenen Gesellschaft nicht älter als 8 Monate sein, wenn man die Verschmelzung im Registergericht eintragen muss. Wie lange wollten die Vorstände die Raiffeisenbank Feldkirchen auf ungenehmigter Basis noch fortführen, wenn man am 22. September 2004 immer noch als diese Bank gegenüber den Kunden auftrat ? Nach dem Gesetz ist doch eine Schlussbilanz beizufügen. Für die Raiffeisenbank Feldkirchen gab es dann doch gar keine. Wo kein Kläger da kein Richter, oder wenn die Angeklagte eine Bank ist, findet sich überhaupt ein Richter ?