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THEMA: Prozessauftakt am 07.02.2012 ...

Prozessauftakt am 07.02.2012 ... 12 Jahre 2 Monate her #1

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… VR Bank München Land eG ./. Schutzgemeinschaft Sparkassengeschädigte Aschaffenburg (SGSGA) e.V.In den Jahren 2009 und 2010 hat sich eine Vielzahl  von Kunden der VR Bank München Land eG an die SGSGA e.V. gewandt und auf Ungereimtheiten hingewiesen, die mit seriösen Geschäftspraktiken einer Bank nicht in Einklang zu bringen sind. Nachdem es diesen Kunden nicht möglich war im Rahmen einer sonst üblichen Kommunikation mit den Kompetenzträgern oder Mitarbeitern Probleme zu besprechen oder auszuräumen, es sei denn zu den unerbittlichen und unannehmbaren Vorgaben der Banker, hat die SGSGA im November 2010 durch eine flächendeckende Flugblattaktion die Beantwortung offener Fragen bei der VR Bank München Land eG angemahnt. Siehe dazu den betreffenden Flyer (= Link).Anstatt in einen konstruktiven Dialog einzutreten haben es die Verantwortlichen bei der VR Bank München Land eG vorgezogen eine einstweilige Verfügung gegen die Verfasser des Flyers und eine weitere Verbreitung zu erwirken. Die SGSGA war aber aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Informationen und eigener Recherchen nicht bereit eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wir vertreten nämlich den Standpunkt, dass Fehlverhalten, Falschberatung oder sonstige Manipulationen zum Nachteil der eigenen Kunden, oder gar strafbare Handlungen bei Banken nicht durch eine konsequente Verweigerungshaltung dieser Institute, auch im Interesse des Verbraucherschutzes, unter dem Teppich gehalten werden dürfen.Nachdem das Gericht im einstweiligen Unterlassungsverfahren unseren Anspruch auf gerechtfertigte und freie Meinungsäußerung in Verbindung mit Fragen an die betroffene Bank anders gewürdigt und die Unterlassungsverfügung bestätigt hat, bleibt als Konsequenz nur dieses Hauptsacheverfahren, in dem wir uns zur Zeit befinden.
Vor dem Landgericht München I, Lenbachplatz 7, kommt es nunmehr am Dienstag, den 7.02.2012 um 10.45 Uhr im Saal 301 (3. Stock) zur Hauptverhandlung,
bei der die SGSGA e.V. das umfangreich zusammen getragene Beweismaterial präsentieren und Zeugen anbieten wird, die entweder Betroffene der Machenschaften bei der VR Bank München Land eG waren oder sind, oder von diesen unsauberen Geschäftspraktiken Kenntnis hatten und haben. Wir hoffen darauf, dass bei entsprechender Würdigung unserer Beweise das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass einer Bankschutzgemeinschaft das Recht zusteht die angeprangerten Ungereimtheiten bei der VR Bank München Land eG öffentlich zu machen, zumal dann, wenn es im Rahmen sonst üblicher Kommunikation zwischen Bank und Kunden nicht möglich ist einvernehmliche Absprachen zu treffen und so bestehende Probleme aus der Welt zu schaffen.Für die Schutzgemeinschaft Sparkassen Aschaffenburg e.V., Ruediger Scheiffele

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