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THEMA: Wenn Roßmanns nicht zum Arzt gehen, muss der Arzt zu ihnen kommen ?

Wenn Roßmanns nicht zum Arzt gehen, muss der Arzt zu ihnen kommen ? 12 Jahre 1 Monat her #1

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Selten hab ich soviel Stuss gelesen wie in dem was anscheinend die Münchner Staatsanwaltschaft bewegt gegen Bürger vorzugehen? Da entschuldigt sich der Deutsche Bundestag bei betroffener Mitbürgern und Leonhard Roßmann darf sich erlauben im Gerichtssaal anwesende Leute in diese Szene zu schieben. Muss der Staatsanwalt das Papier nicht endlich anders in Augenschein nehmen? Ich lass mich doch nicht auf eine Bank mit Mördern setzen und mich als kahl geschorener Idiot darstellen. Lasst uns alle bei der SGSGA melden, wer damals bei dem unglaublichen Polizeiaufgebot mit im Saal war und dann zeigen wir den Herrn Roßmann wegen Verleumdung und übler Nachrede an. Ein Bankvorstand labert in so einem Jargon? Ich fass es nicht. Herr Roßmann kann es einfach nicht ertragen wenn man ihm auf die Finger schaut. Wenn der nicht freiwillig zum Arzt geht, muss der Arzt zu ihm kommen? Baldriantropfen, Einbunkerung daheim und zugegebener Verfolgungswahn, da fällt einem nichts mehr ein. Wird es eine Polizieaufgebot bei der nächsten Vertreterversammlung geben? Da muss man ja zur Demonstration hin gehen.

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