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THEMA: Äußern Sie sich doch mal Herr Roßmann und Herr Lautenbacher

Äußern Sie sich doch mal Herr Roßmann und Herr Lautenbacher 12 Jahre 1 Monat her #1

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Wenn sich die beiden äußern, dann sollte jeder auch mal sagen wie er als Vorstand den Förderauftrag erfüllt bzw. erfüllt hat und wie der andere als Aufsichtsrat nun überwacht dass er erfüllt wird.Und wie beide darüber berichten.Denn, bei Schlechterfüllung der Informationspflichten durch den Vorstand, z.B. durch verspätete, unrichtige oder unvollständige Berichterstattung, drohen dem Vorstand eine Abmahnung, vorläufige Amtsenthebung gem. § 40 GenG oder der Widerruf der Bestellung gem. § 24 III GenG durch die Generalversammlung.Aus Kommentar zum GenG:„Jedes Vorstandmitglied hat sich über seine Pflichten zu informieren; es muss den Inhalt der wesentlichen Bestimmungen von Gesetz und Satzung kennen. Vorstandsmitglieder können sich nicht damit entschuldigen, dass sie keine Kenntnis der zu beachtenden Rechtsvorschriften hatten oder mangels Ausbildung oder Erfahrung ihrem Amt nicht gewachsen seien; ihr Verschulden liegt dann in der Annahme oder Beibehaltung des Amtes“Schau mer mal, was sich da noch so alles ansammelt.

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