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THEMA: an Leo Roßmann **   Beweislast **

an Leo Roßmann **   Beweislast ** 12 Jahre 3 Wochen her #1

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Ich bin Aufsichtsrat. Wenn ich nun z.B. höre, dass Gerüchte über unseriöse oder unkorrekte Geschäfte des Vorstands in Umlauf sind, muss ich im Aufsichtsrat den Antrag stellen, dazu eine weitergehende Prüfung einzuleiten.Lehnt der Gesamtaufsichtsrat diesen Antrag ab und stellt sich hinterher heraus, dass die Gerüche korrekt waren und der Aufsichtsrat wird angeklagt seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen zu sein, dann muss der Aufsichtsrat den Beweis antreten ob und wie er seiner Pflicht nachgekommen ist.Ach ja, ich als Aufsichtsrat bin hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Haftung des Aufsichtsrats nur aus dem Schneider, wenn dem Aufsichtsratsprotokoll zu entnehmen ist, dass ich eine Überprüfung beantragt habe aber der Restaufsichtsrat dagegen war

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