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THEMA: Nur zur Auffrischung Herr Lautenbacher für den Vorstand

Nur zur Auffrischung Herr Lautenbacher für den Vorstand 11 Jahre 11 Monate her #1

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Im Kommentar zum Genossenschaftsgetz ist zu den Pflichten des Vorstands einer Genossenschaft(sbank) zu lesen:„Jedes Vorstandmitglied hat sich über seine Pflichten zu informieren; es muss den Inhalt der wesentlichen Bestimmungen von Gesetz und Satzung kennen. Vorstandsmitglieder können sich nicht damit entschuldigen, dass sie keine Kenntnis der zu beachtenden Rechtsvorschriften hatten oder mangels Ausbildung oder Erfahrung ihrem Amt nicht gewachsen seien; ihr Verschulden liegt dann in der Annahme oder Beibehaltung des Amtes“Die geiche Aussage gilt natürlich auch für den ordentlichen und gewissenhaften Prüfer des Genossenschaftsverbandes. Und ebenso gilt, dass eine Entlastung für etwas das der Vertreterversammlung nicht bekannt gemacht wurde, nicht erteilt werden kann.Genauso wie gilt, dass ein Vorstand der gegen Gesetz und Satzung verstößt und eigenmächtige Enrscheidungen trifft, die der Generalversammlung/Vertreterversammlung vorbehalten sind, persönlich dafür haftet.Ich glaube es wird kälter in der kommenden Zeit. in Oberhaching VR Bank

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