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THEMA: Wo ist die Entlastung für die 16 Mio. € Verluste

Wo ist die Entlastung für die 16 Mio. € Verluste 11 Jahre 11 Monate her #1

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Wenn der Vorstand Leonhard Roßmann am 28. Oktober 2004 zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates eingeladen hat, wie lange hat es dann die Raiffeisenbank Feldkirchen noch gegeben ? Nach § 48 Genossenschaftsgesetz, Abs. 1 (= Link) fehlt ja für den Zeitraum bis zum 28. Oktober eine Entlastung durch die Vertreterversammlung wenn der Vorstand und Aufsichtsrat in Feldkirchen über die Verschmelzung Ende Mai 2004 hinaus tätig war. Hat es bei der Raiffeisenbank Feldkrichen sogar noch eigenständige Sitzungen dieser Gremien gegeben und vielleicht sogar noch meldepflichtige Vorgänge nach dem Kreditwesengesetz ? Wieso legt der Vorstand die Wahl des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden fest ? Warum wurde der Vorsitzende nicht auch neu gewählt ? Sind die Vorstände Bichler, Gebhardt und Oberleitner für die 16 Mio. € Verluste haftbar zu machen die man dem Jahr 2004 zuordnet oder betreibt der Genossenschaftsverband als gesetzlicher Prüfungsverband Strafvereitlung?
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