Wird jemand der zu einer Falschaussage verleitet (anstiftet) auch bestraft?Ja, § 160 StGB stellt die Verleitung zu einer Falschaussage unter Strafe. Verleitung ist das Hervorrufen eines Tatentschlusses. Hervorzuheben ist, dass dazu jegliche Beeinflussung schon ausreichen kann.Das Gesetz macht deutlich:„Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“„Wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.