Die Anzahl der Tagessätze entscheidet auch darüber, ob man als vorbestraft gilt, oder sich weiter als nicht vorbestraft bezeichnen darf, weil es zu keiner Eintragung im sogenannten polizeilichen Führungszeugnis führt - bis 90 Tage nicht vorbestraft - ab dem 91 Tagessatz vorbestraft, somit ist der Ex-Bankenvorstand Josef Bichler mit den 180 Tagessätzen vorbestraft.Die Tagessatzanzahl richtet sich nach der Schuld und der Schwere der Tat, ggf. auch danach, ob bereits Vorhandlungen vorhanden sind oder nicht.Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommen (vereinfacht gesagt: 1 Tagessatz entspricht rund einem Dreißigstel des Monatseinkommens) Es wurde immer von einem Einkommen ca 20.000 Euro monatlich gesprochen, was J. Bichler angeblich bekommt. Bei Gericht am 23.05.12 brachte er zur Aussage es wären 5 000 Euro, ein Nachweis wäre angebracht .Oder war es wieder eine Falschaussage ?? Jeder Hinweis macht uns schneller!Im Strafverfahren wurde Josef Bichler zu einer Geldstrafe von 21 600 Euro ( 180 ui 120 Tagessätze) verurteilt, bei einem Einkommen von 5 000 Euro. Bei einer unrichtigen Angabe wären dies aber 86 400 Euro Geldstrafe, gerechnet bei einem Einkommen monatl. 20 000 Euro. Wäre hier nicht dringend Klärungsbedarf notwendig. Eigentlich sind 5 000 Euro Pension für einen Vorstandsvorsitzenden weit unter der Grenze des Üblichen. Wurden die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ebenfalls nicht angegeben?? ! Die 21 600 Euro bezahlt der doch aus der Portokasse