Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA: Warum wird der Abrechnungsbetrug der Banken nicht verfolgt?

Warum wird der Abrechnungsbetrug der Banken nicht verfolgt? 13 Jahre 11 Monate her #1

  • admin
  • admins Avatar Autor
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Beiträge: 3273
  • Dank erhalten: 0
Was macht es als Zinseinnahme für eine Bank aus, wie die Raiffeisenbank Feldkirchen, die Volksbank-Raiffeisenbank Oberhaching-Wolfratshausen, jetzt fusioniert zur VR Bank München Land eG, oder die VR-Bank Rosenheim und die Vorgängerbank Raiffeisenbank Wasserburg bei einem Wertstellungstag in Schecks und Lastschriften? Kommen da in unserm hier eingekreisten Bereich ein Tagesumsatz von 10 Millionen oder 50 Millionen € zusammen? Trifft man also damit, dass man dem EDV-Administrator den Auftrag gibt in den Einstellungen da einen Solltag zuzuschlagen und bitte wenn der vorige Tag auf Wochenende oder Feiertag trifft, dass man dann sogar noch die Überlegung anstellt, dass dann der vorige Arbeitstag getroffen werden muss, mindestens mit der Hälfte auf Sollkunden? Wenn der Kunde aber streng mit seinem Kontokorrentlimit kalkuliert, schafft man es dann sogar, den Kunden für den Tag zuvor noch unbemerkt in die Überziehungssituation mit 5 %, oder wie viel es sind, noch zusätzlich abzukassieren? Soviel ich aus den BGH-Urteilen heraus gelesen habe, heißt es Vorlegungstag bei der Bank ist Belastungstag für die Zinsberechnung. Bei Scheckeinreichungen dürfen glaub ich maximal zwei Arbeitstage später gut geschrieben werden, wenn man den Lauf über die LZB und die Girozentralen berücksichtigt. Ist es ein Scheck von der selben Bank wie des Einreichers, auch wieder taggleich. Warum werden aber arme Würstchen laut einem Zeitungsbericht bitte hier verlinken (erl. Admin) (= Link) zu Bewährungsstrafen verurteilt? Die Bankvorstände haben doch kalkuliert, was aus den Wertstellungsverschiebungen zu verdienen ist. 10 Millionen Umsatz am Tag beim Zahlungsverkehr in Lastschriften und Schecks spülen bei 10 % Sollzins am Tag 2.777 Euro und früher eben Mark in die Kassen. 52 Wochenenden und ein paar Feiertage pro Jahr abgerechnet müsste man für diese Summe mal 250 rechnen, macht aufs Jahr gerechnet 694.000. Wenn Bichler und Co. aber noch die Wochenende und Feiertage für sich genutzt haben, dann muss man den Betrag mal 360 rechnen. Haben die Bankvorstände die Kalkulation nicht auch so angestellt, wie man die EDV-Leute beauftragt hat die Werte in die EDV einzustellen? Die EDV-ler haben das doch nicht von sich aus gemacht. Warum aber trifft man die Schweinereien am Kunden in so vielen Banken an? Weil man sich die tollen Tipps auf höchster Ebene schon vor Jahrzehnten gegeben hat. Und die Herren Bichler, Oberleitner, Roßmann, Jäger und Lautenbacher haben doch das auf ihren eigenen Auszügen gesehen, wie die Lastschriften vordatiert wurden. Wenn bei dem Kunden die Telekom-Belastung vom 11. November am 10.11. belastet worden ist, dann doch bei den Vorständen Bichler und Zitzelsberger im selben Buchungslauf genauso. Die Vorstände bei der Raiffeisenbank Wasserburg waren noch dreister und haben für die Lastschriften zwei Sollzinstage zusätzlich abgeschöpft. Ohne Skrupel haben die vom Dienstag den 17.08.1999 zwei Tage auf Sonntag, den 15. August, zurückbelastet, auch noch ein gesetzlicher Feiertag in Bayern. Aber die zwei Tage waren da nicht die Ausnahme, sie waren eher der Standard. Und Konrad Irtel, der heutige Verbandsratsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB) hat bei seiner Raiffeisenbank Rosenheim nach der Fusion mit Wasserburg die Lastschriften im Jahr 2001 genauso einen Tag vorher einbuchen lassen. Wenn es nach den Zuverlässigkeitskriterien des Kreditwesengesetzes ginge, dass nur unbescholtene Leute eine Bank führen dürften, müsste man wahrscheinlich all diese Banker sofort absetzen. 700.000 DM im Jahr 1998 fortgeschrieben bis 2001, 2002 und wie weit noch für einen Umsatz von 10 Millionen am Tag, das darf man gar nicht hoch rechnen, wie sich die Banken damit anscheinend eine Golde Nase verdient haben. Wenn die Kunden alle ihre falschen Zinsen nur aus den Wertstellungen zurück verlangen würden, die Banken wären pleite. Würde man aber berücksichtigen, dass die Banken die Kontokorrentzinsen nie an eine Referenzzins angepasst haben, sondern nach Lust und Laune, es wäre gar nicht auszudenken, was da an Forderungen an die Banken heraus kommen würde.Heute hab ich an einem Bankschalter ein Gespräch zu Mitgliedschaft und Sicherheit bei Raiffeisenbanken mit bekommen. Sicherungsfonds und durchgehende gesetzliche Prüfung konnte die Dame schon als Argument für die Bank anführen, da sind sie geschult das herunter zu beten. Wo ist aber die Sicherheit für den Bankkunden, wenn die Revisoren solche EDV-Eingaben zulassen, die sie doch als Grundeinstellungen kontrollieren müssen, aber auch bei den Kontenprüfungen im Kreditbereich wie mit dem Hammer auf den Kopf auf die Wertstellungsabweichungen gestoßen sein müssen. Da bleibt doch die Frage, ob nicht jeder kontrollierte und nicht bereinigte Buchungsvorgang eine Strafvereitlung durch die Prüfer für die Vorstände war? Muss man den Münchner Landgerichtsrichtern mal die Sachen der Banken vorlegen, ob es mehr als 21 Monate auf Bewährung gibt für großangelegten Taschendiebstahl über Bankkonten, oder für die Schlippsträger doch eher wieder gar nichts?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1