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THEMA: Zweiklassengesellschaft – was bringt eine Fusion einen VR-Bankvorstand?

Zweiklassengesellschaft – was bringt eine Fusion einen VR-Bankvorstand? 13 Jahre 10 Monate her #1

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Vorab sei gesagt, dass es traurig ist, dass sich die Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums, zuständig für die Registerführung im elektronischen Bundesanzeiger und auch im Unternehmensregister, leider nicht zuständig fühlen, wenn das Register nicht stimmt. Trotz telefonischer Rücksprache können die Register der Raiffeisenbank Rosenheim und der VR-Bank Chiemsee, Prien bis zum Jahr 2006 nicht gefunden werden. Warum die offensichtlich gelöscht sind, steht in den Sternen. Wer also Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte dieser Banken besitzt, möge sie bitte an die Schutzgemeinschaft Sparkassengeschädigte Aschaffenburg e.V. geben oder an die Kontaktadresse im Münchner Osten. Nun zum Thema:Der Vorsitzende des Verbandsrates des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), Herr Konrad Irtel, ist in seiner Hauptfunktion als Vorstandsvorsitzender VR Bank Rosenheim-Chiemsee kräftig am Einsammeln. Jedes Jahr eine Bank um ihn herum und vielleicht braucht eine Fusion mit der Münchner Landkreisbank VR-Bank München Land eG einfach mal ein bisschen mehr Vorbereitung, darum war 2009 eine Pause beim Fusionieren. 2006 wurde die Volksbank-Raiffeisenbank Chiemsee eG in Prien hinzu fusioniert und 2007 folgte die VR-Bank Chiemgau Süd in Ruhpolding.Wenn man die Entwicklung der Pensionsrückstellungen bei der VR Bank Rosenheim-Chiemsee eG (= Link) betracht, in die interessant wäre die Zahlen von 2005 und 2006 einarbeiten zu können, so fällt auf, dass die addierte Bilanzsumme der drei Banken mit der Fusion von 2006 auf 2008 um ca. 174 Mio. €, oder knapp 10 % gestiegen ist, aber die Rückstellungen für die Vorstandspensionen um 8,1 Mio. € um fast 40 % auf nun 28,9 Mio. €, wenn man bei der Priener VR-Bank die bekannten Werte von 2003 verwendet.Bei einer Fusion wird immer von Synergieeffekten gesprochen, es scheint, als ob die Ameisen, die Mitarbeiter, mit Einbußen oder gar gleich mit ihren Jobs dafür bluten müssen, dass die Vorstände die Fusionsverträge selbst aushandeln können und nur in Einem vornehme Zurückhaltung zu üben scheinen, nämlich manchmal mit ihrer weiteren Arbeitsleistung. Ist die Frage erlaubt, warum z.B. ein 59-jähriger Vorstand der VR-Bank Prien laut einziger Registerbekanntmachung für die Raiffeisenbank Rosenheim am 7.03.2007 noch zum Vorstand berufen wurde und dann wiederum als Frühpensionär mit 59 Jahren am 30.09.2007 ausscheiden durfte. Welchen Sinn macht die Bestellung der Vorstände der VR Bank Prien am Chiemsee (= Link) und hier von Hubert J. Stephan, wenn es schon vier weitere Vorstände bei der neu gebildeten VR Bank Rosenheim-Chiemsee gab?Welchen Sinn machte die Berufung von Gerhard L. Ruf noch bis zum 30.06.2008? Die Vorstände der Volksbank-Raiffeisenbank Chiemsee eG, Prien (= Link) haben sich im Geschäftsbericht zum Jahresabschluss 2003, erstellt 2004, gemeinsam abbilden lassen. Welche Symbolik strahlt das Bild der beiden Vorstände aus, wenn der eine dem anderen auf den Schreibtisch sitzt? Da war doch keine Funktionstrennung, Herr Ruf durfte und konnte alles, sein Kollege anscheinend genau das Gegenteil. Herr Ruf hat sogar noch seinen Kugelschreiber zum Vorstandskollegen mit gebracht, der seine leeren Hände sichtbar auf den Schreibtisch legt. Was machen solche Leute mit ihren Mitarbeitern oder ihren Kunden, wenn sie gegenseitig nicht das leiseste Gespür für Achtung und Anstand ausdrücken. Wenn die Veränderung der Position Rückstellung für frühere Vorstände und deren Hinterbliebene von 2007 auf 2008 von 14,2 Mio. € auf 20,5 Mio. € im Wesentlichen auf die Person des Vorstandes Ruf zurückzuführen ist, der ja der einzig ausgeschiedene Vorstand 2008 war, dann muss dies doch belegen, was über die Fusionen abläuft, anscheinend eine ungeheure Versorgung der Führungen der Genossenschaftsbanken um die Prärie platt zu machen, von den einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken. Man darf erwarten, dass die Pensionsrückstellungen bei der Bank des Verbandsratsvorsitzenden Konrad Irtel im Jahr 2009 einen Wert von 30 Mio. € überschreiten werden. Seine Bank ist in zwei Jahren durch die Fusionen um das Doppelt gewachsen, die Vorstandspensionen um das Dreifache. In 2009 betrugen laut Sovabilitätsbericht der Bank zum 31.12.2009 (= Link) die neuen Einzelwertberichtigungen bei der Bank 9,6 Mio. € und die Direktabschreibungen im Kreditbereich 2,5 Mio. €. Da muss man sich fragen was die Vorstände der VR-Banken überhaupt beherrschen außer schön Stimmung zu machen. Die Vorstände Höglauer und Matheisel, wurden 2007 bei einer letzten Bilanzsumme der VR-Bank Chiemgau-Süd von 287 Mio. € auf eine Bilanzsumme von 2 Mrd. 66 Mio. € gehievt, was das 7,2-fache ausmacht. Können die Herren im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Kreditwesengesetz und ihren grundsätzliche organisatorischen Fähigkeiten von heute auf morgen diesen Sprung in ihren Köpfen bewältigen, oder wird vom GVB und der BaFin eine Schädigung der Kunden wegen unqualifizierter Vorstände billigend in Kauf genommen, oder übernimmt man die Geschäftsführung gleich selbst, weil ein „erfahrener Prüfer" nicht von deren Schulter weichen darf? Die dreifache Größe wird Vorständen ansonsten zugestanden bei Fusionen, wenn es aber um die größten Genobanken geht und den obersten „ehrenamtlichen“ Verbandskontrolleur aus dem Kreis der Volks- und Raiffeisenbanken, dann werden die Sicherheitsregel für die Kunden gebrochen. Auffällig ist aber bei der Chiemgaubank doch auch die Aufstockung der Pensionsrückstellung vor der Fusion von 2005 bis 2007 um 50 %, mit was sind solche Kostenexplosionen im Millionenbereich für die Vorstandsbesoldung zu rechtfertigen in unseren Tagen?Leider gibt es genug Menschen in dieser Region, die schwerste Vorwürfe gegen die dortigen Banken und deren vorgetragenen Rücksichtslosigkeit vorbringen. Aber wo die Vorstände und auch der Genossenschaftsverband am allerwenigsten sparen, sind die Kosten bei den Vorständen. Das Wort „Verdienen“ ist hier wahrscheinlich nicht mehr angebracht. Die Zuverlässigkeit der Bankvorstände muss auch an dem gemessen werden, was mit den Kunden gemacht wird. Wer heimlich an der Wertstellungsschraube und an der Zinsschraube dreht, der müsste die Zuverlässigkeit nach § 32 KWG in Zweifel gestellt bekommen.Als letzten Aspekt sollte man bedenken, in welche Richtung die Verweigerung einer Dividendenzahlung an die Mitglieder, wie in Altötting, abzielt? Will man die Kündigung der Mitglieder provozieren? Dann braucht man keinen mehr zu fragen, keinem mehr zu berichten und kann die Genossenschaft auch leichter verteilen.

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