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THEMA: Abkassieren – so wie damals, so auch heute

Abkassieren – so wie damals, so auch heute 13 Jahre 7 Monate her #1

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Gott verschone uns vor vom Podium lächelnden Leuten. Wer kommt beim Genossenschaftsverband Bayern e.V. wohl auf die repräsentativen Verbandspositionen? Wie hat es der Rosenheimer Vorstand Herr Konrad Irtel zum Verbandsratsvorsitzenden geschafft? Die Vorgänge im Inntal um die Raiffeisenbank Rosenheim ziehen schier unheimliche Kreise. Im Jahr 2000 fusionierte die Raiffeisenbank Wasserburg eG zur Raiffeisenbank Rosenheim eG. In Rosenheim war bereits Konrad Irtel, der heutige Vorsitzende des Verbandsrates des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), der große Zampano als Vorstandsvorsitzender. Bei der Raiffeisenbank Wasserburg waren die Herren Konrad Petermeier und Herr Sebastian Pichler Vorstände. Konrad Petermeier durfte als Vorstand der Raiffeisenbank Rosenheim bereits nach drei Monaten am 4. September 2000 in den (wohlverdienten ?) Ruhestand gehen.Doch wenn man Unterlagen in den öffentlichen Registern (= Link) einsieht, dann erfährt man, dass dies für Konrad Petermeier bereits eine zweite Verabschiedung gewesen sein muss. Die Raiffeisenbank Wasserburg hatte bei der Fusion 555 Mio. DM Bilanzsumme und die Raiffeisenbank Rosenheim 1,727 Mio. Somit wurde die Wasserburger Vorstände in eine viermal so große Bank gehoben, was den Vorschriften des Kreditwesengesetzes zu einer Befähigung nicht entspricht. Wenn somit Konrad Petermeier Anfang der 90-er Jahre von Rosenheim nach Wasserburg gegangen ist, so darf man doch annehmen, dass dies damals mit Problemen bei der Raiffeisenbank Rosenheim zu tun hatte, die in seiner Person lagen und mit großer Sicherheit sogar mit Ausfällen bei der Bank zu tun haben mussten. Denn Konrad Irtel war zwar auch schon da, aber Konrad Petermeier war 1988 bei der Raiffeisenbank Rosenheim der Vorstandsvorsitzende und nicht umgekehrt.Welche Skrupel die Banker im Inntal und im Tal der Mangfall, ein westlicher Zufluss zum Inn, gegenüber ihren Kunden schon vor über zehn Jahren hatten, nachdem Sie heute des Wuchers bezichtigt werden, belegen nachfolgend aufgezeigte Kontoabrechnungen zu einem Girokonto (= Link) der Raiffeisenbank Wasserburg aus dem Jahr 1999. Das Konto wurde zwischen dem 01.01. und dem 30.06.1999 mit 2.660.192 Sollzinszahlen belegt. Dies bedeutet, dass das Konto durchschnittlich mit 1.477.884 DM im Soll stand. Die Herren Petermeier und Pichler belasteten dem Kunden 64.856,69 DM Sollzinsen.Nur das war ihnen noch nicht genug. Sie belasteten für diesen Zeitraum noch Überziehungszinsen mit 5 % und einer Summe von 33.197,11 DM. Die Überziehungszinsberechnung entsprang 2.390.192 Zinszahlen. Die Differenz zu den Sollzinszahlen, die nicht mit Überziehungszinsen belegt waren betrug somit auf die Zinszahl genau 270.000 Zinszahlen. Dieser Wert an Zinszahlen zeigt auf, dass das Konto mit einem Limit von 150.000 DM vereinbart war. Die Raiffeisenbank Wasserburg hat den Kunden das Konto durchschnittlich bis auf das 10-fache des vereinbarten Limits überziehen lassen, was einem Betrag von 1.350.000 DM Überziehung entspricht. Solche Überziehungen bei Raiffeisenbanken waren und sind Vorstandsangelegenheit. Die Rechtsprechung sagt heute aus, dass eine Konto, das über 90 Tage überzogen ist entweder gekündigt werden muss, oder dass es einer Zusage an den Kunden entspricht. Welche Variante, werte Interessierte würden Sie für diesen fall annehmen? Hierzu seien auch nochmal die Eintrag Nr. 2 und Nr. 30 in Erinnerung gebracht.Haben Sie ähnliche Kontoauszüge zur Verfügung, dann leiten Sie dies doch an die Schutzgemeinschaft Sparkassengeschädigte Aschaffenburg e.V. weiter. Wer einen Kunden so abkassiert, muss man da von Betrug sprechen dürfen?

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