Dieses OLG-Urteil in
Eintrag Nr. 1534 im Gästebuch zur VR-Bank München Land
hat für die Banken ungeahnten Zündstoff. Es wird immer wieder auf die Organisationspflichten verwiesen. Der Bankvorstand ist verantwortlich dafür, was in seinem Haus passiert, er hat die Geschäfte zu prüfen bevor er sie überhaupt einführt und zulässt. Ein Verschweigen von Provisionseinnahmen gegenüber dem Kunden wurde in diesem Fall im Rahmen einer Zivilsache in einem Schadensersatzverfahren als mögliche Betrugsabsicht in die Urteilsbegründung geschrieben. Vielleicht haben die Richter die Angelegenheit von Amts wegen an die Strafabteilung gegeben - hoffentlich.