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THEMA: Sündteure Buchungen - Methodik der Wertstellungsmanipulation

Sündteure Buchungen - Methodik der Wertstellungsmanipulation 12 Jahre 2 Monate her #1

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Eine Bank darf sich aus dem Zahlungsverkehr kein unerlaubten Zinsgewinne verschaffen. Sie muss einem Konto die Beträge so zuführen, wie sie selbst belastet wird, oder wie sie selbst darüber verfügen kann. Der Buchungstag im Konto eines Kunden ist auch der Tag der Verzinsung, dies wird im Kontoauszug mit Valuta oder Wert aufgezeigt. Die Raiffeisenbank Rosenheim hat die Überweisungseingänge in den überweigenden Fällen um einen Tag nach dem Buchungstag den Kundenkonten gutgeschreiben und auf der anderen Seite Schecks und Lastschriften einen Tag vorgezogen. Der Buchungstag 05.03.97 erbrachte Gutschriften mit ziemlich genau 100.000 DM. Das bedeutet bei einem angenommen Zinssatz von 10 % einen Zinsnachteil von fast 28 DM. Der Buchungstag 14.04.97 zeigt, dass die Vorvalutierung am Montag auch noch über das Wochenende drüber erfolgte. Der Zinsbeschiss am Kunden betrug 20 DM.Wenn jemand im Laden für 50 DM oder heute Euro klaut, dann ist das kein Kavaliersdelikt. Was ist aber mit Bankern die pro Tag 5.000 DM aus den Taschen der Kunden klauen mit der Manipulation ihrer eigenen EDV? Ein Kunde 50 DM, hundert oder tausend Kunden wie viel? Das macht nicht der kleine Mann in der Buchhaltung, der traut sich das gar nicht, das ist von höchster Ebene bei den Banken angeordnet.
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