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THEMA: Prüfungsbericht - was man als Mitglied so aus dem Gesetz nicht weiß

Prüfungsbericht - was man als Mitglied so aus dem Gesetz nicht weiß 10 Jahre 11 Monate her #1

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Was für das kleine Hohenaus gilt, gilt auch für Marktredwitz, da darf man auf die Vertreterversammlung gespannt sein. Der Genossenschaftsverband ist ja nicht auf der Seite der Mitglieder. Die Mitglieder aufzuklären hat ja mit Imageschaden zu tun. Aber das Gesetz sieht im Genossenschaftsgesetz § 59, Prüfungsbescheinigung; Befassung der Generalversammlung (= Link) die Information der Mitglieder vor. In Absatz 3 steht das Recht der Mitglieder den Bericht zu bekommen:

... oder auf Beschluss der Generalversammlung ist der Bericht ganz oder in bestimmten Teilen zu verlesen.

Hier kann es auch keinen Schutz für einen Kreditkunden geben, denn wer einen Kredit bei einer Genossenschaft aufnimmt und sogar noch selber Mitglied ist, muss es zulassen, dass aus gesetzlichen Gründen der Bericht dazu in der Vertreterversammlung verlesen wird. Also den Antrag zur Vertreterversammlung rechtzeitig stellen den Prüfungsbericht zu verlesen, dann wird der Abschreibungsverlust aus dem Schmidkredit in Euro und Cent genannt. Am besten gleich noch den Bericht vom Vorjahr mit, dann wird aufgezeigt, ob die Mitglieder schon länger belogen werden.

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