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THEMA: Bürgschaften allg. und im Speziellen bei der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

Bürgschaften allg. und im Speziellen bei der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau 11 Jahre 2 Monate her #1

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An dieser Stelle beschäftigen wir uns heute mit einem Thema, welches an und für sich schon höchst brisant ist und welches im Zusammenhang mit der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau für einen gutgläubigen Bürgen in der finanziellen Katastrophe endete. Bei dem nachfolgend geschilderten Fall, bekommt die von vorsichtig agierenden Menschen vertretene Meinung eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Nach bürgen kommt würgen!
[/size]Deshalb empfiehlt die SGSGA e.V. Bürgschaften wirklich nur dann einzugehen oder zur Verfügung zu stellen, wenn bei einer eventuellen Inanspruchnahme der Bürge nicht selbst Gefahr läuft sich finanziell zu ruinieren. Bürgen sollte man auch immer nur dann für einen Anderen, wenn man dessen charakterliche Verlässlichkeit einschätzen und sicher sein kann, dass die gewährte Hilfe in Form einer Bürgschaft nur kurzfristig eine Sicherheitenlücke bei einer Kredit- oder Darlehensgewährung schließt und nicht über einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft bis zum Ende der Rückführung aller Verbindlichkeiten des betroffenen Kreditnehmers benötigt wird.Seien Sie lieber einmal zu vorsichtig als zu gutgläubig und lehnen Sie beim geringsten Zweifel grundsätzlich die Gewährung einer Bürgschaft ab. Wenn der Kreditgeber das zu finanzierende Objekt oder ein anderweitig zu finanzierendes Vorhaben nicht für so werthaltig erachtet, dass er zur Besicherung der einzugehenden Verbindlichkeiten weitere Sicherheiten beansprucht, sollte auch der betroffene Schuldner und erwogene Bürge vorsorglich und sicherheitshalber die Finger von einer solchen Finanzierung lassen, denn eine auf dieser Basis übernommene Bürgschaft dient einzig und allein den Interessen der Gläubigerin. Achten Sie strikt darauf, dass Ihre Bürgschaft nur einen geringen Teil der Verbindlichkeit abdeckt und sich sofort wieder erledigt, wenn der Teil der Verbindlichkeit zurückgezahlt ist, für den Sie die Bürgschaft übernommen haben. Lassen Sie sich um Himmelswillen nicht von der Gläubigerin überreden oder in der Weise überfahren, dass Sie bis zur gesamten Tilgung der Darlehens- oder der Kreditsumme verpflichtet bleiben.Denken Sie immer daran, dass sich das Kredit gewährende Institut mit Ihrer Bürgschaft einen zusätzlichen Schuldner ins Boot nimmt, den es bei Zahlungsschwierigkeiten des Darlehens- oder Kreditnehmers rücksichts- und kompromisslos aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen wird. Aus einer einmal gegebenen Bürgschaft kommen Sie, wenn diese nicht unter vorsätzlich falschen Voraussetzungen, böswilligen oder kriminellen Bedingungen erschlichen wurde, so gut wie nicht mehr heraus. Wenn Sie diese Empfehlungen beachten bleiben Ihnen Erfahrungen wie die nachfolgend beschriebene erspart.Von der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau in die Bürgschaftsfalle gelockt!Was seinerzeit als gutgemeinter Freundschaftsdienst begonnen hatte, entwickelte sich letztendlich für einen Bürgschaftsgeber zum finanziellen Desaster. Die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau war nur unter der Voraussetzung bereit an einen ihrer Kunden ein Darlehen auszureichen, wenn sein vermögender Freund bereit wäre eine persönliche Bürgschaft in Höhe von 75.000 DM zu übernehmen. Das beantragte Darlehen in Höhe von 1.750.000 DM konnte angeblich nur dann gewährt werden, wenn eine konstruierte Sicherheitenlücke bei den zur Verfügung stehenden Sicherheiten durch eine zusätzliche Bürgschaft geschlossen werde. Damit für Jedermann klar wird wie die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau den Antragsteller in diesem Fall über den Tisch gezogen hat, muss  man wissen, dass es sich bei den vorhandenen Sicherheiten um drei Immobilien gehandelt hat, die der Sparkasse grundbuchmäßig und erstrangig als Sicherheit dienen sollten. Diese drei Häuser, die laut Architekten-Gutachten zusammen etwa 3 Millionen DM wert waren, haben die Sparkassen-Einwerter auf sage und schreibe nur ca. 1.675.000 DM  herunter gerechnet. Im Nachhinein war allen Beteiligten auf Schuldnerseite klar warum so vorgegangen wurde, denn nur auf diese Weise war es möglich eine Bürgschaft und damit einen zusätzlichen Schuldner mit ins Boot zu bekommen.Nachdem es eine Absprache mit der Sparkasse gab, die mehrfach im Rahmen von Sondierungsgesprächen vor Zeugen bestätigt wurde,  dass einzelne Objekte nach und nach verkauft werden sollten und sich bei jedem Verkauf die Bürgschaftssumme um 25.000 DM für den Bürgen verringern würde, hat dieser dann eingewilligt und die geforderte Bürgschaft in Höhe von 75.000 DM geleistet. Nicht unerwähnt bleiben darf außerdem, dass die Bürgschaft für den Fall, dass sie einmal beansprucht werden müsste, in jedem Fall zinslos bleiben und sich der  dann anteilig verbliebene Haftungsbetrag keinesfalls erhöhen würde. Der Schuldner und auch der Bürge waren naiv und haben den Aus- und Zusagen der Sparkassenmitarbeiter vertraut und deshalb auch darauf verzichtet, dass diese Absprachen auf dem Bürgschaftsformular explizit vermerkt wurden, zumal das Ganze laut den Bekundungen der „Sparkassler“ ja auch nur eine Formsache wäre, die sich spätesten mit dem Verkauf der Objekte eh erledigen würde.Sie haben vollkommen recht, so blöde und gutgläubig kann man doch gar nicht sein. Doch weit gefehlt, genau so blauäugig und dämlich waren Schuldner und Bürge tatsächlich. Und es kam wie es kommen musste. Zwei der drei Häuser waren, wie bei Darlehensgewährung vereinbart, bereits nach wenigen Monaten an Familienmitglieder des Schuldners verkauft, die diese ordnungsgemäß bei der Sparkasse abgelöst haben. Dann geschah das nicht Vorhersehbare, der Schuldner kam aufgrund eigener zahlungsunfähiger Kunden und einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit teilweise in Zahlungsverzug. Als dann irgendwann eine Inanspruchnahme des Bürgen angeblich nicht mehr zu vermeiden war und er aus seiner Bürgschaft leisten sollte, forderte die Sparkasse nicht wie vereinbart nur noch die ihr zustehenden 25.000 DM, sondern den vollen Bürgschaftsbetrag zuzüglich nie vereinbarter Zinsen. Der Bürge, selbst ein sehr guter Kunde der Sparkasse, hat sich zwar eine Zeit lang gegen diese Form von vorsätzlichem und gewerbsmäßigem Betrug zu Wehr gesetzt, aber letztendlich hat Alles nichts genützt. Die Sparkasse hat ihm einfach aus dem Guthaben auf einem seiner Konten, die auf kriminelle Weise erschlichene Bürgschaftssumme, die dann auf einmal, laut Sparkassenberechnung, angeblich noch mit mehr als 90.000 DM valutierte, abgebucht und mit der Bürgschaft verrechnet. Soviel zum Thema Bürgschaft!

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