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THEMA: Welche bilanziellen Verpflichtungen bringt so ein Gerichtsurteil?

Welche bilanziellen Verpflichtungen bringt so ein Gerichtsurteil? 14 Jahre 4 Monate her #1

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Hier ist der Hinweis des Münchner Merkur aus Eintrag Nr. 426 auf ein Urteil des OLG München (= Link) zur Rentadomo-Problematik. Die Richter sprachen anscheinend von einer Beweislastumkehr. Dies bedeutet, dass nicht der Kunde der Bank die Verfehlung nachweisen muss, sondern die Bank ihre Unschuld beweisen muss. Welche Folge hat dies auf eine bilanzielle Rückstellung für die Risiken aus den Kundenansprüchen? Die Darlehen sind ja an die BAG Hamm übertragen, somit hängen grundsätzlich zuerst nur die Schäden bei den Kunden als Risiko bei der Bank. Aber was ist eigentlich der Schaden der Kunden, dass ist doch das eingesetzte Kapital, minus eventuellen Erlösen, plus anfallenden und auflaufenden Kosten auch für den Zinsdienst zur Differenz des Wertes der Fondsanteile. Warum wird somit der Übertragungsvertrag aus dem Jahr 2004 von der Raiffeisenbank Feldkirchen auf die BAG Hamm  nicht zurück abgewickelt, denn die Risiken sind doch laut dem OLG-Urteil wieder bei der Bank zurück? Wie kommt die BAG Hamm und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) aus dieser Zwickmühle heraus? Jede Zwangsmaßnahme gegen einen Kunden zeigt die Schädigung des Kunden auf und führt zum Anspruch gegen die Rechtsnachfolgerin der RB Feldkirchen, die VR Bank München Land. Wie kann die VR Bank unter diesen Gegebenheiten einen Jahresabschluss 2008 erstellen? Was haben die Vorstände, die Prüfer und auch die Verbände schon bei der Erstellung der letzten Abschlüsse gewusst, denn die Prozesse laufen ja über Vorinstanzen schon länger. Warum kann man aus den Abschlüssen der Bank nicht ersehen, dass es Prozesskostenrisiken gibt und schon vorher gegeben hat? Das muss doch laut HGB in den Abschlüssen berücksichtigt werden. Hat man damit den Mitgliedern die Wahrheit verschwiegen und den Vertretern eventuell falsche Bilanzen zur Abstimmung vorgelegt?

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