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THEMA: Angst vor der eigenen Courage, Angst vor Veröffentlichung?

Angst vor der eigenen Courage, Angst vor Veröffentlichung? 14 Jahre 1 Monat her #1

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Es ist erbärmlich, wenn die Herren Lautenbacher und Roßmann jetzt alles tun wollen, damit die unselige jüngste Vergangenheit der VR Bank München Land eG nicht ans Tagelicht kommt. Der Sanierungsvertrag vom 09.07.2004, der im Jahresabschluss bezeichnet wurde, dürfte in etwa so aussehen, wie der hier aufgezeigte Sanierungsvertrag zwischen der sächsischen Volksbank und dem BVR (= Link). Aber es ist doch inzwischen sicher, dass der Übertragungsvertrag zu den Zeichnerfonds in Feldkirchen mit der BAG Hamm schon vor der Fusion geschlossen war. Also was war bitte Herr Roßmann und VM Lautenbacher in dieser Zeit am Datum 09.07.2004? Wurde nun die Raiffeisenbank Feldkirchen saniert oder die Volksbank-Raiffeisenbank Oberhaching, wenn nur die Oberhachinger Aufsichtsräte mit AR-Protokoll vom 24. Juni .2004 (= Link) Herrn Roßmamn beauftragten einen Sanierungsvertrag zu schließen. Herr Roßmann wird doch nicht für Feldkirchen gehandelt haben, aber wie es rechtlich zu handhaben war, das schien ihm und auch den genossenschaftlichen Prüfern vollkommen egal gewesen zu sein, Hauptsache, man konnte die Angelegenheit still und heimlich hinter verschlossenen Türen abwickeln.Doch wie das Beispiel in Sachsen, so gibt es mit Sicherheit auch eine ähnliche schriftliche Aufstellung der Sanierungssituation (= Link), der VR Bank München Land und auch hier war die Sanierungen in Münsing, in Wolfratshausen und eben in Feldkirchen und in Oberhaching aufgeführt. Wenn man den hier gezeigten Vertrag sieht, dann stocken einem doch die Worte. Bestehende Ausfallbürgschaften für notleidende Kreditforderungen, das ist doch die Abfederung der Vorstände und Aufsichtsräte und der begleitenden genossenschaftlichen Prüfung für die früheren eklatanten Managementfehler. Für die Anwerbung der Kunden und die Kreditversprechen ohne gewissenhafte Vorprüfung durch die jeweiligen Banken und deren Vorstände. Wo ist es gewissenhaft und nach dem Gesetz sorgfältig diese Leute mit Alterssalär zu versorgen, dass es einem die Haare zu Berge stehen lässt? Denn diese Versorgungsverträge werden genauso geheim gehalten, wie die Sanierungsverträge und die Summen in München, die sind mindestens genauso erschrecken wie in Plauen.Wenn solche Verträge den Mitgliedern nicht offengelegt werden, weil es die Bankverantwortlichen und die Prüfungsverbände nicht haben wollen, so ist es mit größter Wahrscheinlichkeit ein massiver Verstoß gegen die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit, denn auf dieser Basis wird über die ordnungsmäßige Entlastung der Gremien entschieden. Ausfallbürgschaften durch den Sicherungsfonds sind Bürgschaften für tatsächlich entstandenen Verluste bei der Bank, die nur von der Solidargemeinschaft des Sicherungsfonds abgedeckt werden, da gibt es nichts daran zu rütteln und da hilft auch keine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung. Wie es in der Aufstellung am Ende zu sehen ist, ist der Zweck der Sanierung einfach nur die notwendige EWB-Bildung zu Lasten der nicht mehr belastbaren Bankbilanzen zu vermeiden. Herr Roßmann hat zu diesem Vertrag mindestens die Hälfte des gewählten  Aufsichtsrates nicht auf dem Sanierungsvertrag vom 09.07.2004 mit dem BVR unterschreiben lassen, denn deren aller Unterschrift ist gefordert, wenn man den Vertrag aus Plauen sieht. Sollte es nicht so stimmen, so mögen dies alle Aufsichtsräte von damals schriftlich erklären. Und es gilt nicht die Vergangenheit einfach nur zuzuschütten bei solchen Vorgängen.

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