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THEMA: Ist die HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH in 30880 Laatzen eine Bank im Sinne des KWG?

Ist die HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH in 30880 Laatzen eine Bank im Sinne des KWG? 14 Jahre 1 Monat her #1

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Wie kommt Herr Gebhardt und die Vorstandskollegen in der Münchner Innenstadt dazu das Darlehen an eine Gesellschaft für Forderungsmanagement zu verkaufen? Wenn Banker Forderungen verkaufen, müssen die das nicht an Bankinstitute vornehmen, also an nach dem KWG geprüfte und überwachte Kreditinstitute? Wie kann ein nach akademischen Grundsätzen ausgebildeter Bankvorstand Kundenkredite an X-beliebige verkaufen? Ist das nicht sittenwidrig? Man verkauft doch den gesamten Vertrag, wie kann man also einen Kreditvertrag, einen Darlehensvertrag, Sicherungsverträge an eine Nichtbank verkaufen? In § 1 KWG, Begriffsbestimmungen (= Link), ist vermerkt, was eine Bank ist und das KWG gibt Grundsätze zur Sicherheit der Öffentlichkeit und der Kunden von Eigenkapitalausstattung bis Prüfung und Organisationsbestimmungen für eine Bank. Was erfüllt diese undefinierte Gesellschaft HmcS für Forderungsmanagement GmbH davon? Wird mit der Übertragung der oder die Kunden von einem gesetzliche geregelten Rahmen in ein vogelfreies Feld befördert? Ist das bewusst in Kauf genommene Schädigung des Vertragspartners der Bank, dem Kreditnehmer?Doch muss man die Frage nicht weiter stellen, wenn man die Bankbegriffsbestimmungen des KWG heranzieht? Welchen Bankstatus hat den die BAG Hamm? Ankauf und Abarbeitung von Forderungen, damit tritt die BAG Hamm doch nicht in die Verträge mit den Kunden ein. Das ist doch der Vertragsbruch an sich zu den übernommenen Kreditverträgen, mit der Absicht der Zerschlagung und nicht der Fortführung mit einem Vertragspartner. Outsorcing zur Vernichtung, oder wie muss man das bezeichnen dürfen? Muss man hier sagen dürfen, die Übertragung von Kreditforderungen, wie es im genossenschaftlichen Verbund üblich ist, ist die geplante Vermögensschädigung der Kreditkunden unter der aktiven Mitwirkung der genossenschaftlichen Prüfungsverbände und unter Duldung und Zustimmung der staatlichen Bankenaufsicht? Müsste man nicht alle Betroffenen darauf hinweisen, dass Volks- und Raiffeisenbanken eventuell ihre Verträge auf Nichtbanken übertragen, was wahrscheinlich rechtswidrig wäre.

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