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THEMA: Zu Eintrag 42, wirklicher interner Kenner

Zu Eintrag 42, wirklicher interner Kenner 13 Jahre 4 Monate her #1

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Werter interner Kenner, die Frage die sie bezüglich der Rechtsstreitigkeiten aufwerfen, kann bei 99 % der Betroffen nur so beantwortet werden: Nein, Sie haben nicht dagegen geklagt. Diese Menschen stehen nämlich, wie vorher schon geschrieben, zu 99,9 % vor dem wirtschaftlichen Aus. Wer überlegen muss wie er noch überleben kann, der kann auch keinen Anwalt und keine Gerichtskosten mehr bezahlen, denn der ist finanziell ausgelaugt und meistens auch psychisch extrem angeschlagen. Wenn Sie sich als Kenner bezeichnen, als wirklichen Kenner, werden Sie wahrscheinlich fremde Gelder einsetzen können oder dürfen, wenn Sie die Gerichte bemühen. Aus einer so komfortablen Position lässt sich leicht zu Anwälten und Gerichten gehen. Im Falle der BAG Hamm ist das ja noch viel mieser, denn da wird das Bilanzminus, entstanden aus direkten Kreditverlusten, Bewertungsverlusten oder eben aus den produzierten Kosten wieder auf alle Genossenschaftsmitglieder im ganzen Land umgelegt, die damit rein gar nichts am Hut haben. Wer wie Sie argumentiert, der weiß die Macht des Geldes einzusetzen, aber nur des Geldes über das er verfügen kann. Und genau dieses prangern wir als SGSGA e.V. auch ganz besonders im Falle der VR Bank München Land eG an, dass Gerichts- und Anwaltskosten von der Solidargemeinschaft der Mitglieder und nicht von den Verursachern direkt getragen werden.Kennen Sie den Inhalt  des § 1 GenG, Wesen der Genossenschaft (= Link), Satz 1? Aus diesem § 1 ergibt sich mit wenigen Worten der einzige Zweck einer Genossenschaft. Die Abwicklung der Problemkredite mag auf diese Weise für Sie betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheinen, doch da sind wir ganz anderer Meinung. Wenn nämlich die Vorstände ihre Problemfälle selbst bearbeiten müssen, wären sind sie zwangsläufig wesentlich bemühter erst gar keine Problemfälle zu produzieren oder entstehen zu lassen. Glaubt man den Aussagen auf der BAG-Homepage, würde man den Bankvorständen ja einen Freibrief ausstellen, sich nur noch um die vermeintlich guten Kunden kümmern zu dürfen und die Problemkredite nach dem Motto „Aus dem Auge aus dem Sinn“ nach Hamm abschieben zu können. Dies ist betriebswirtschaftlich höchst gefährlich und die VR Bank München Land eG ist ein Paradebeispiel dafür. Die Problemkredite von der BAG Hamm bis zum Letzten ausschlachten zu lassen, ist verantwortungslos und hinterhältig gegenüber den betroffenen Kunden. Wenn Sie glauben die verursachenden Vorstände zur Verantwortung ziehen zu müssen, dann sind wir in diesem Punkt doch einer Meinung. Wenn eine Bank nicht mehr in der Lage ist, die Probleme vor Ort selbst zu lösen, sollte man sie wirklich besser zusperren. Dann wäre die BAG Hamm überflüssig, denn dieser Freifahrtschein für betriebswirtschaftliche Hussarenritte führt einzig und alleine dazu, dass nach Außen der schöne Schein gewahrt werden soll, und dies zu Lasten des gesamten Genossenschaftswesens.Leider haben Sie auch nicht erwähnt, dass es in Wirklichkeit ja nicht vorrangig um die Schadensminimierung geht. Der eigentliche Sinn und Zweck dieses Konstrukts ist einzig und allein den negativen Imagetransfer vor Ort zu vermeiden. Nirgendwo im Gesetz steht im Übrigen, dass ein Vorstand aus Imagegründen aus seiner Verantwortung entlassen werden darf. Warum übernimmt eigentlich die BAG Hamm die Forderungen zu 100 %? Dieses widerspricht sich doch, warum wird der Schaden nicht bei der verursachenden Bank ausgewiesen und dann über eine Vorortsanierung ersetzt um das Institut zu erhalten? Warum wird der Schaden aus der Vorstandsarbeit bei der BAG Hamm abgeladen und bilanziert und nicht bei der betreffenden Bank? Was soll also dieser Verschiebebahnhof und die Beschönigung der Lage vor Ort? Auf eine Antwort auf diese Frage wären wir gespannt, denn auch dazu haben wir eine eigene Meinung.

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