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THEMA: Fachkompetenz

Fachkompetenz 13 Jahre 4 Monate her #1

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Sehr geehrter Herr Webmaster,§1 des Genossenschaftsgesetzes ist mir als Mitglied mehrerer Genossenschaften sehr wohl bekannt. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich ihn allerdings verstanden!Ein Vorstand handelt nicht aus Selbstzweck heraus sondern für seine Genossenschaft. Diese setzt ihn (über den Aufsichtsrat) ein und ist (über Aufsichtsrat und Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung) für seine Kontrolle verantwortlich. Wo ist diese Kontrolle bei der VR Bank München und anderen Volksbanken geblieben? Waren die Mitglieder/Vertreter(AR-Mitglieder dort vielleicht nicht in der Lage, ihrem Auftrag nachzukommen? Haben sie lieber Freibier, Werbegeschenke und vor allem ihre Dividende (womit wir wieder beim Thema Gier frisst Hirn wären) mitgenommen, ohne auf ihren Grundauftrag zu achten? Warum hat der Gesetzgeber jetzt wohl Mindestanforderungen für AR-Mitglieder erlassen, warum wird darüber diskutiert, auch AR-Mitglieder in die Haftung zu nehmen?Im Übrigen haben Sie meine letzten Einträge nicht vollständig gelesen: Gegen die jeweiligen Vorstände wird gerichtlich vorgegangen bzw. ist gerichtlich vorgegangen worden; erstaunlich, dass Sie das nicht wissen (wollen). Des Weiteren sind Vorstände Organe, die für ihre Gesellschaft/Genossenschaft tätig werden. Wenn nun Problemkredite vor Ort bearbeitet werden sollen, mag sich das als polemische Forderung schön anhören, schadet aber wieder der gesamten Genossenschaft noch mehr, denn fraglich ist, ob die Kompetenz vor Ort überhaupt vorhanden ist!By the way: Auch wer nicht mit "eigenem" Geld Rechtsanwälte und Gerichte beauftragt, muss damit sorgsam umgehen - haben Sie schon einmal etwas von Untreue gehört? Darüber hinaus gibt es in Deutschland so etwas wie Prozesskostenhilfe, warum empfehlen Sie ihren Mitglieder die nicht? Bei entsprechenden Erfolgsaussichten, die Sie hier immer postulieren, dürfte es kein Problem sein, die zu erlangen.Abschließend muss ich feststellen, dass es sich bei Ihrem Verein wohl nur um einen Haufen verbohrter Betroffener handeln kann, die hier mit Dreck werfen und die nicht sauber recherchiert haben. Dazu ein abschließendes Beispiel: Wie kommen Sie darauf, dass die BAG Forderungen zu 100% übernimmt? Wenn Sie sich den Internetauftritt der BAG richtig durchlesen, stellen Sie doch fest, dass barwertige Konzepte die Grundlage sind, d.h. zukünftige Zahlungsströme müssen ja in irgendeiner Form berücksichtigt werden. Und die Sanierungen von Volks- und Raiffeisenbanken finden natürlich vor Ort statt. Darüber wacht im übrigen die Sicherungseinrichtung des BVR, die der Transparenz verpflichtet ist und gar keinen Verschiebebahnhof will.Eine weitere Diskussion mit Ihnen ist mir zu blöd. Baden Sie bitte weiter im eigenen, unausgegorenen Saft, dann werden Sie auch nie Erfolg haben. Schade für Ihre Mitglieder. Die sollten ihrem Vorstand mal auf die Finger klopfen.....

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