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THEMA: Förderauftrag nach § 1 Genossenschaftsgesetz

Förderauftrag nach § 1 Genossenschaftsgesetz 13 Jahre 4 Monate her #1

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Vielleicht mag uns der wirkliche interne Kenner ja mal den § 1 Genossenschaftsgesetz erklären, wie in die Banken zur Zeit praktizieren. Mir wird der Förderauftrag nur dadurch erklärt, dass ich bei einer Versicherung einen eigenen Tarif haben kann, sonst spüre ich nichts vom Förderauftrag, Noch kein Banker hat sich getraut mit mir über das Thema zu diskutieren, denn die Argumente sind schnell verbraucht. Seit ich diese Seite lese, kenn ich den Text des Gesetzes an dieser Stelle, aber wie verstehen denn Banker diesen Auftrag, wenn sie mir damit nichts verkaufen wollen? Dass sie mich aus der Hauptversammlung ausschließer und mir meine Rechte vorenthalten, weil ich von von den Vorständen vorgeschlagenen Vertretern "vertreten" werde, die oft gar nicht mal zu den Versammlungen hin gehen? Die BAG Hamm hat nichts mit dem Förderungsauftrag zu tun, sie ist eine beängstigende und rücksichtslose Vernichtungsmaschinerie, sie befreit die Vorstände der Banken davor überhaupt ein schlechtes Gewissen zu bekommen.

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