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THEMA: Auszahlung von Geschäftsguthaben gegen § 73 Genossenschaftsgesetz

Auszahlung von Geschäftsguthaben gegen § 73 Genossenschaftsgesetz 14 Jahre 4 Monate her #1

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Wir wurden über folgenden Vorgang informiert. Die Raiffeisenbank i.Lkrs Passau Nord eG verstößt nach unserer Auffassung gegen § 73 GenG, Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied (= Link). Sie hat einem Mitglied unaufgefordert während des laufenden Geschäftsjahres einen Scheck zur Auszahlung von Geschäftsguthaben (= Link) übersandt. Hierzu muss auch auf die Rolle der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung hinweisen. Die interne Programmierung lässt die Auszahlung über das Geschäftsguthabenkonto 808 ...... nur über Kennzeichen, aber nicht über den Zahlungsverkehr mit dem Scheck zu. Somit muss ein bankinternes Konto (99928379) zwischen geschaltet werden. Dadurch entsteht über das Jahresultimo bis zur Vertreterversammlung zwischen der vorzeitigen Auszahlung und der Kontensparte Geschäftsguthaben ein offener Verrechnungsposten. Im Bereich der Mitgliedschaften wird in aller Regel von den Revisoren jeder offenen Posten akribisch geprüft und muss in die Jahresabschlussunterlagen auch eingehen. Können sich die Vorstände in Hutthurm jetzt schon so sicher sein, dass dieser Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz nicht in den Prüfungsbericht eingeht?

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