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THEMA: Lieber Neuschönauer

Lieber Neuschönauer 11 Jahre 2 Wochen her #1

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Lieber Neuschönauer bevor du solch einen Kommentar abgibst, befasse dich mit der Insolvenzordnung, da ist dies genau geregelt. Die Kündigungen hätte der Insolvenzverwalter sowieso aussprechen müssen. Oder hätten Sie die Gehälter beglichen. Zu dem Thema Vertrauen in die Staatsanwaltschaft soviel: Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden, also zu viel Vertrauen ist fatal. Der Spruch unter den Juristen lautet:"Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand". Auch wenn jetzt wieder einige über mich herfallen. In Deutschland musst du dir dein Recht teuer erkaufen.

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