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THEMA: Wissen Aufsichtsrat

Wissen Aufsichtsrat 10 Jahre 11 Monate her #1

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Gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 36(3) KWG vom 03.07.09 fordert der Verband Sachkunde für die Aufsichtsräte.Bei Kaufleuten im Sinne der §§ 1 ff. HGB, bei buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten, Steuerberatern, Kämmerern und Rechtsanwälten setzt er die Sachkunde voraus.Alle anderen müssen sich die erforderlichen Kenntnisse innerhalb von 6 Monaten nach Bestellung aneignen oder sie weisen nach, dass sie sich diese bereits angeeignet haben. Für diejenigen ohne Sachkenntnis bietet der Verband über sein GIP-Institut extra eine Tagung "Grundlagen für Aufsichtsräte an"Das heißt: Prüfung muss keine abgelegt werden. Nach diesem Tag wird davon ausgegangen, dass der bestellte Aufsichtsrat sein Handwerkszeug erhalten hat und weiß, wie er es einzusetzen hat.Was ist nun mit denen, die ein wenig schwer von Begriff sind, oder weil sie von Beruf Bäcker, Bauer, Handwerker sind und sie das Bankgeschäft nicht gerade mit der Muttermilch eingesogen haben und deshalb nicht das Geringste von Bankenrecht verstehen?Keine Sorge.In diesem Fall bietet ein Institut des GVB Schulungen an.Für den Tagespreis von 3.900 € plus Fahrtkosten und Spesen erhält das Aufsichtsratsgremium Kenntnisse über "Die Auswahl und Neubestellung von Vorständen".Für den Tagespreis von 2.900 € plus Fahrtkosten und Spesen kann das Gremium und sicher auch der Vorstand lernen, wie man "Prüfungsberichte lesen und verstehen" kann.Nachdem nun in der Raiba Hohenau so ein Chaos herrscht, kann es nur sein, dass die Aufsichtsräte zu den Schulungsterminen krank waren, nur körperlich anwesend oder sie Schulung nicht brauchen, weil sie eben zu den genannten Ausnahmen gehören. Ein Aufsichtsrat muss nach §111 die Geschäftsführung (Vorstand)-überwachen-Prüfungspflichten-Berichtspflicht-Aufsichtsrat vertritt Gesellschaft (Kunden) gegenüber dem Vorstand

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