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THEMA: Was soll das?

Was soll das? 10 Jahre 11 Monate her #1

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Nach § 38 Genossenschaftsgesetz, Abs. (2) hat der Aufsichtsrat eine Generalversammlung einzuberufen, wenn dies im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist. Ist ein Besuch in der Bank durch die Staatsanwaltschaft nichts, also kein Grund die Generalversammlung einzuberufen und die interessierten Mitglieder einzuladen. Wollt ihr uns Mitglieder nicht informieren wieso und weshalb?

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