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THEMA: Wann macht es klick?

Wann macht es klick? 10 Jahre 11 Monate her #1

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Insolvenzstraftaten!!!!Unter Insolvenzdelikten bzw. Insolvenzstraftaten versteht man Straftaten in Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren eines Unternehmens oder einer natürlichen Person.Ist jemand nicht in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, oder droht, in diese Lage zu geraten, dann liegt Zahlungsunfähigkeit vor und damit Insolvenz. Kapitalgesellschaften können zusätzlich auch durch Überschuldung insolvent werden, also dadurch, dass das eingetragene Stammkapital nicht mehr vorhanden ist oder die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.Aufgrund der MiZi wird die Staatsanwaltschaft über jedes Insolvenzverfahren in Deutschland unterrichtet (also auch über Verbraucherinsolvenzen). Jede Staatsanwaltschaft hat zu überprüfen, ob folgende Merkmale vorliegen:•Betrug (§ 263 StGB),•Urkundenfälschung (§ 267 StGB),•Unterschlagung (§ 246 StGB),•Untreue (§ 266 StGB),•Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO, früher z.B. §§ 64, 84 GmbHG),•Steuerhinterziehung (§§ 370, 370 a AO) undStrafrecht In der juristischen Diktion steht Bankrott für die in § 283 deutsches Strafgesetzbuch (StGB) beschriebenen Insolvenzstraftaten. Nach § 283 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit•Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,•in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette übermäßige Beträge verbraucht oder schuldig wird,•Waren auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußert oder sonst abgibt,•Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterlässt oder so führt oder verändert, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,•Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung ein Kaufmann nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der für Buchführungspflichtige bestehenden Aufbewahrungsfristen beiseiteschafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,•entgegen dem Handelsrecht •Ebenso bestraft wird gemäß § 283 Abs. 2 StGB auch derjenige, der durch die oben geschilderten Handlungen seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt.Wir werden sehen wenn es so weit ist, solche Ganoven kommen so nicht mehr weiter!Auch nicht als Store Manager.

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