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THEMA: Hauzenberg - Genauso viel spricht allerdings dagegen

Hauzenberg - Genauso viel spricht allerdings dagegen 10 Jahre 10 Monate her #1

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Was ist das für eine miese Sache. Da muss man sich ja mit Uli Hoeneß solidarisieren, wenn man in der PNP liest wie man mit Informationen umgeht, wie Betroffene und Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit hingestellt werden. Ist das Imageschädigung und Rufmord höchsten Grades? Jeder kennt doch die Personen im Ort. Schon von Täterin zu sprechen ist eine unerlaubte Wertung. Ist das eine Verurteilung aus Zorn, weil man selbst nichts erreicht hat. Wäre den Ermittlern und auch dem Genossenschaftsverband ein Bauernopfer lieber gewesen? Wer aber schützt sie vor dieser Verurteilung in Lettern. Könnte es gar sein, dass die Angelegenheit von bestimmter Stelle gar nicht gelöst werden will?Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf. Hier schaut die Bankenaufsicht wieder gnädig zu. Die Kassenführungsprinzipien sind das Erste was ein Bankvorstand durchdenken muss. Alles was in dem PNP-Artikel als Fakten enthalten ist, sind grobe Fahrlässigkeiten der Vorstände. Denn wenn Angestellte neben den Kassieren wussten wie man in den Tresor kommt, dann wussten es auch die Vorstände wie das geht. So etwas darf es nicht geben. Die Innenrevision muss mit der ersten Kassenüberprüfung dem Vorstand diese unglaublichen Zustände mitteilen und zwar in Form eines schriftlichen Berichtes. Und es darf kein Tag vergehen um zu handeln. Warum 5 Millionen Bestand. Herr Pongratz und Herr Eberle? Da muss man doch fragen, wollten die Vorstände selbst diese unnachvollziehbaren Bestände haben, waren es sogar sie selbst, die die Wege an den Kassierern vorbei zum Geld selbst nutzten und die eigene Autoritätsstellung missbrauchten?Werte Staatsanwälte, kennen Sie die Vorschriften nach den UVV-Kassen, § 25a KWG,  § 34 GenG oder den Versicheurngsbedingungen, oder schont man hier die Köpfe der Vorstände, den Kopf des Innenrevisors oder den Kopf der blinden Verbandsrevisoren? Gibt es Vernehmungen dieser Personen wie sie ihre Kontrollpflichten wahrgenommen haben und wer sie eventuell sogar dran gehindert hat? Der Öffentlichkeit Täter zu vermitteln, die man nicht überführen kann, führt an den Tatsachen vorbei. Täter sind die, die der Tat durch ihre Handlungen Vorschub geleistet haben und die sind nach § 266 StGB, Untreue, zu verfolgen und es sogar eine Handlungsabsicht nachzuvollziehen.Wenn dann solche Leute auch noch zu einem Kreisverbandsvorsitzenden ernannt werden, dann fehlt in der Genossenschaftsorganisation tatsächlich jedes Fingerspitzengefühl. Das Grad einer Unzuverlässigkeit ist für diese Personen entsprechend dem KWG wohl übererfüllt, aber nicht für GVB und BaFin. Würde man den Kunden und Mitgliedern dies ehrlich vermitteln, wäre es wohl mit der Ruhe vorbei. Wenn die genossenschaftliche Kassenversicherung den Schaden bei dem Saustall übernommen hat, dann muss man an jeder Gerechtigkeit zweifeln. Das ist ein selbstverschuldeter Vollkaskoschaden, der dann von der Haftpflicht gezahlt wurde.

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