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THEMA: dem Blödsinn Einhalt gebieten

dem Blödsinn Einhalt gebieten 12 Jahre 7 Monate her #1

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schon erstaunlich, dass manche Leute meinen, wenn eine bay. Ministerin ihre Richter schützen will, dass man dem Beifall zollt. Darum geht es nämlich. Faule Richter, die Berufungen durch einmaliges Überfliegen zurückweisen und dafür noch die volle Gerichtsgebühr kassieren. Ich nenne das Abzocke. Und durch die Gesetzesvorlage bleibt diese Zurückweisung ja erhalten, wenn das Gericht der Meinung ist, es sei Blödsinn, wie der Herr meint. Lediglich die Beschwerdefähigkeit für größere Klagen ab 20.000 € zum BGH wird ermöglicht. Mit dem derzeitigen Gesetz, das der User hier so in den Himmel hebt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Denn der erstinstanzliche Richter, sei es am Amtsgericht oder Landgericht entscheidet über das Wohl und Wehe einer Klage. Weil ihm der Berufungsrichter nicht weh tun will oder darf. Damit ist die Justiz willfährig geworden, und möglicherweise beeinflussbar. Das will das neue Gesetz ändern. Und ich wünsche mir, dass das so kommt. Die bay. Justizministerin sieht nur das Geld, wobei man schon erwähnen darf, dass die Kosten meistens der Kläger bzw. der Beklagte bezahlt.

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