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THEMA: Zu Eintrag Nr. 153: Nur ein Einzelfall?

Zu Eintrag Nr. 153: Nur ein Einzelfall? 11 Jahre 4 Wochen her #1

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Eine Schande, dass es sieben Jahre gedauert hat bis diese „juristische Vergewaltigung“ von Gustl Mollath dank des Interesses und der Recherchen zweier Journalisten in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden konnte. Seit Jahren hatten sich nämlich Insider und Freunde von Herrn Mollath immer wieder vergeblich bemüht, das himmelschreiende und menschenverachtende Unrecht, welches man ihm angetan hat und immer noch antut, von einem objektiven und nach rechtstaatlichen Grundsätzen handelnden Gericht überprüfen zulassen. Doch wenn ein „Scharfrichter“ wie Otto Brixner einmal entschieden hat, was er für Recht erachtet, wird es schwer sich gegen eine derart mutmaßlich vorsätzliche Rechtsbeugung zu wehren. In Kenntnis aller bisher offenkundig gewordenen Verfehlungen von Richter Brixner stellt sich doch zwangsläufig die Frage, ob dieser Herr nicht zwingend selbst einer psychologischen Überprüfung bedarf und ggf. zum Schutz der Öffentlichkeit, wenigstens vorübergehend in eine entsprechende Anstalt überstellt und therapiert werden muss.Doch eine solche Einzelmaßnahme wird vermutlich nicht ausreichen, um uns Bürger nachhaltig vor derartigen Willkürhandlungen eines solchen Richters oder auch einzelner Staatsanwaltschaften zu schützen, denn der Fall Gustl Mollath ist kein Einzelfall. Es scheint so, als würden sich die etablierten Kumpanei- und Amigoseilschaften in den Bereichen Politik und Wirtschaft häufiger juristischer Unterstützung bedienen, um kritische, wissende oder störende Gegenspieler aus dem Weg zu räumen. Wie anders wäre zu erklären, dass immer dann, wenn unsere politischen oder wirtschaftlichen Eliten in kriminelle und/oder betrügerische Machenschaften verstrickt sind, Justitia hilfreich zur Seite steht, anstatt ihrem eigentlichen Auftrag entsprechend zu handeln. Warum werden wirtschaftskriminelle Vertreter der Finanzwirtschaft, selbst bei Strafanzeigen und dem Vorhandensein von beweisbelastbaren Unterlagen und Zeugenaussagen, immer wieder von Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Weise geschont, dass entweder erst gar kein Verfahren eröffnet oder gegen Alibizahlung wohlwollend, still und leise eingestellt wird? Wie viel Entrechtung und Verdummung müssen wir Normalbürger denn noch über uns ergehen lassen, bevor die zuständigen und verantwortlichen Strafverfolgungsinstitutionen ihrem Auftrag gerecht werden und mit der ganzen Härte unserer Gesetze gegen diese Herrschaften vorgehen? Diese Frage stellt sich doch zwangsläufig, wenn Fälle wie der von Gustl Mollath in unserem Land möglich sind und über Jahre unter der Decke gehalten werden können. Wenn selbst die  bayerische Justizministerin erst vom Ministerpräsidenten „genötigt“ werden muss, sich dieses Justizskandals persönlich anzunehmen und für Aufklärung sorgen soll, nachdem sie zuvor über Jahre die Rechtmäßigkeit des Verfahrens beharrlich vertreten hat und selbst vor Lügen in den Medien nicht zurückschreckte, wird es höchste Zeit zu handeln. Wer weiß, wo wir in dieser Angelegenheit aktuell stehen würden, hätte nicht die Presse den ganzen Fall Mollath aufgearbeitet und publiziert. Hinzu kommt, dass die Ankündigung einer rückhaltlosen Aufklärung von derart fragwürdigen Handlungen seitens der Politik vor Wahlen immer besonders gut ankommt.Warum die verantwortlichen Vorstände der HypoVereinsbank oder deren Mitarbeiter, die seit Jahren aufgrund eines internen Berichts Kenntnis davon hatten, dass die von Herrn Mollath erhobenen Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, sich noch auf freiem Fuß befinden und nicht längst in Untersuchungshaft sitzen, erschließt sich dem Otto-Normalbürger nicht. Wäre es nicht auch langsam an der Zeit bekanntzugeben, um welche schützenswerte, höhergestellte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens es sich handelt, die von unseren fürsorglichen Volksvertretern, nimmersatten Bankern, sonstigen Gutmenschen und den Organen unseres „vermeintlichen Rechtsstaats“ im Fall Mollath so geschützt werden muss, dass man dafür die Entrechtung eines Mitbürgers und seine ungerechtfertigte, siebenjährige Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie in Kauf nimmt? Was sind das nur für Menschen?

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