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THEMA: Zwangsverwalterin nur noch Erfüllungsgehilfin der Gläubigerbank?

Zwangsverwalterin nur noch Erfüllungsgehilfin der Gläubigerbank? 14 Jahre 1 Monat her #1

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Bezüglich der Einträge Nr. 599 , Nr. 606 und Nr. 627 hat es vor Ort augenscheinlich heftige Reaktionen von Seiten der betroffenen Genossenschaftsbank gegeben, da sich unser Vereinsmitglied erlaubt hat, von diesen Gästebucheinträgen Ausdrucke im Schaufenster seines Ladenlokals, mitten in der Stadt, anzubringen.Nach unserer Einschätzung ist aber gerade die Einsetzung einer Zwangsverwaltung darin begründet, dass die Interessen beider Seiten ausgewogen und auch unter gerichtlicher Überwachung wahr genommen werden müssen. In diesem Fall kann von ausgewogener Interessenwahrung keinesfalls die Rede sein, da sich die Zwangsverwalterin nur als Erfüllungsgehilfin der Bank betätigt, wie sich unschwer aus ihrem Schreiben vom 17.02.10 (= Link) erkennen lässt. So wird eine ausgewogene Zwangsverwaltung jedenfalls nicht praktiziert. Der Spruch: „Dessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“, darf in solchen Fällen wohl keine Anwendung finden. Wieso versucht die betroffene Bank nicht selbst ihre Interessen durchzusetzen und missbraucht die gerichtlich bestellte Zwangsverwalterin für ihre eigenen Zwecke und Machenschaften? Kann es sein, dass das Institut Imageschäden befürchtet und man aus diesem Grunde die Drecksarbeit lieber von der Zwangsverwalterin verrichten lässt? Darf man hier den Verdacht äußern, dass Zwangsverwalter generell und ungestraft nur noch im Sinne der Gläubigerseite tätig sind, weil sie immer wieder für diese Banken tätig sein wollen und sie für ihre Tätigkeiten ja auch noch aufwendig entlohnt werden?Es ist nicht unsere Absicht Öl ins Feuer zu gießen, aber unser allergrößtes Befremden resultiert daraus, dass wir der Auffassung sind, dass es im konkreten Fall um bloßes Aussitzen seitens der Bank geht. Denn wie immer in solchen Fällen sind es natürlich die Bankleute, die normaler Weise den längeren Atem zu haben glauben und die Betroffenen mit ihren Ängsten und Nöten sich selbst überlassen. So etwas nennen sie dann vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im aktuellen Fall haben die Banker anscheinend immer noch die Hoffnung, dass sie auch unserem Vereinsmitglied so finanziell oder psychisch "den Zahn ziehen" können.Nachdem wir dem Betroffenen empfohlen haben, sich sehr wohl zur Wehr zu setzen und auch auf diesem Wege die Missstände innerhalb dieses Zwangsverwaltungsverfahrens anzuprangern, haben wir uns erlaubt namens und im Auftrag unseres Mitgliedes die Zwangsverwalterin und in Kopie auch den Bankvorstand anzuschreiben (hierzu das gefertigte Schreiben) (= Link). Aus Darstellungsgründen ist das Schriftstück hier zusammen gerückt und der Name unseres Mitgliedes wurde unkenntlich gemacht.

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