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THEMA: Schattenwirtschaft Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken?

Schattenwirtschaft Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken? 14 Jahre 2 Wochen her #1

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Was da in Eintrag Nr. 712 , Gästebuch VR Bank München, aus der Bank des Verbandsratsvorsitzenden des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB), Konrad Irtel von der VR-Bank Rosenheim-Chiemsee eG, beispielhaft aufgezeigt ist, das darf man doch wirklich als heftig bezeichnen. Doch leider ist es eben nur ein Beispiel unter vielen. Muss man sich nicht fragen, warum die unkorrekte Handhabung der Wertstellung zu Lasten der Kunden von Last- und Gutschriften anscheinend bei den öffentlich rechtlichen Instituten, den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken, den Volks- und Raiffeisenbanken, flächenübergreifend aufgetreten ist? Ist es in dem genannten vorigen Eintrag nicht der Fall, dass die Vorstände der Raiffeisenbank mindestens über die zwei Quartale hinweg tagtäglich die Millionenüberziehungen intern genehmigen mussten, oder gab es gar die Protokollierung sogenannter interner Kreditlinien, damit der Vorstand der Bank nicht jeden Tag mit einem Zustimmungsbeschluss beschäftigt war? Könnte es nachvollziehbar sein, dass Überziehungszinsen von 16.000 und 17.000 DM pro Quartal einen ländlichen Gewerbebetrieb in den Abgrund reißen können? Haben das die Vorstände billigend in Kauf genommen? Solche Überziehungsbeträge müssen doch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes gesehen und kontrolliert haben.Auf welcher sogenannten Vertrauensbasis mit dem Kunden haben die Verantwortlichen dort die Bank geführt? Bei der Sparkasse in Passau wurden die Wertstellungen der Gutschriften um einen Tag nach hinten verschoben, bei der Volksbank Ostallgäu wurden die Lastschriftdatenträger um einen Tag vor dem Buchungstag belastet, bei der Raiffeisenbank Wasserburg, die später von der Bank des Konrad Irtel, der Raiffeisenbank Rosenheim fusioniert wurde, war aber anscheinend ein Tag unerlaubter Wertstellungsgewinn noch nicht genug ertragswirksam für die Bank und ihre Vorstände, wie die anhängenden Kontoauszüge aus dem Jahr 1999 (= Link) zeigen, wiesen die Vorstände den EDV-Administrator an, die Lastschriften bei den Kunden zwei Tage vor Buchungstag zu belasten. Dabei waren der 16. Mai und der 14. November 1999 Sonntage und hatten mit einem Bankarbeitstag aber auch gar nichts zu tun, man hatte vom Buchungstag Dienstag auf Sonntag vorvalutiert. Auch der Sparkasse Passau war es vollkommen egal, ob sie die Gutschriften auf einen Samstag verschoben hatte, oder beispielsweise auf den Feiertag Heilig-drei-Könige.Jetzt könnte Konrad Irtel vielleicht sagen, ich kann doch nichts dafür, was meine fusionierten Vorgängerbankvorstände gemacht haben, aber auch Herr Irtel hat seine EDV-Leute anscheinend angewiesen die Wertstellungen für die Datenträgerlastschriften vor dem Buchungstag beim Kunden zu belasten wie die Kontoauszüge der Raiffeisenbank Rosenheim aus dem Jahr 2001 (= Link) nach der Fusion der Banken in seiner Region belegen. Muss man sich da fragen dürfen, ob sich die Vorstände zu diesen augenscheinlichen Manipulationen abgesprochen haben und ob die Verbandsprüfer daneben gesessen waren und das noch Banksektor übergreifend? Ein Ladendieb wird für den Diebstahl einer Zigarettenschachtel belangt, wie sieht es bei Bankvorständen aus? Wenn man mit einem Umsatz von 100.000 € Sollkunden erwischt und dazu auch noch Überziehungszins berechnet, kommt man nach den heutigen Sätzen für einem Tag auf über 50 € Zinsgewinn für eine Bank, ist es für eine Bank lukrativ sich so unbemerkt zu bedienen bei den ungeheueren Beträgen im automatisierten Zahlungsverkehr? Wie viel ziehen die Isar-Amper-Werke denn in einer Summe bei der Raiffeisenbank Rosenheim auf einen Schlag ein?Ist das eine gut funktionierende und unkontrollierte Schattenwirtschaft? Die Abgeordneten im Bundestag kämpfen darum Gesetze für vermögenswirksame Leistungen mit Sparzulagen und Wohnungsbauprämien zur Förderung der kleinen Leute zu schaffen, die Finanzämter haben in jedem Lohnsteuerjahresaugleich oder den Einkommenssteuererklärungen dieser Leute aufwendig die Dinge zu prüfen und zu bearbeiten. Darf sich da der Vorstand der Raiffeisenbank im Passauer Landkreis, Franz Kerschbaum, sich dergestalt erlauben in den subventionierten Bauspartopf zu greifen, in dem er mehrfach gegen § 15 Abgabenordnung verstößt und die Verträge von seinen Kunden über die Vertriebsinformationen der Bausparkasse Schwäbisch Hall danach selektiert, ob man sie gleich für sich zur zinsgünstigen Finanzierungen verwenden kann, wobei aber der gesetzlich vorgeschriebene Verwendungszweck zum privaten Wohnungsbau überhaupt keine Rolle spielen musste? Darf es solche Wegschauprämien für einen bereitwilligen Sanierer und Bereiniger der selbst verursachten Probleme einer Genossenschaftsbank geben, oder was führt uns das denn für schlimme Vorgänge vor Augen?Ist das Bankenwesen bei den Sparkassen und bei den Genossenschaftsbanken ein Kreis des kollektiven Wegsehens, wenn es um die berechtigten Interessen der Kunden und Mitglieder geht? Bei den Genossenschaften sind die Mitglieder die Eigentümer und bei den Sparkassen die Bürger. Aber die Vorstände der Bankinstitute und die Verbände führen sich auf wie die Eigentümer und nicht wie es sein sollte wie Verwalter, das kann doch nicht sein.

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