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THEMA: Bezugnahme auf Gästebucheintrag Nr. 41 vom 05.09.2010

Bezugnahme auf Gästebucheintrag Nr. 41 vom 05.09.2010 13 Jahre 6 Monate her #1

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Lieber Urlauber,schön, dass Sie sich wie angekündigt telefonisch mit uns in Verbindung gesetzt haben und wir uns über Ihre Fragen unterhalten konnten. Mit dieser Kontaktaufnahme liefern Sie der SGSGA e.V. natürlich auch einen Vertrauensbeweis, für den wir uns bedanken. Im Nachgang zu unserem interessanten Gespräch erlauben wir uns, den Inhalt unseres telefonischen Austausches hier in schriftlicher Form zusammen zu fassen, damit auch diejenigen, die als Beobachter oder Betroffene ein Interesse an diesem speziellen Fall haben, informiert bleiben.Ja, es stimmt wir haben unsere Handzettel zum Thema: „ACHTUNG! Ist die VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG noch eine Bank – oder nur noch eine Immobilienzecke, die sich auf Kosten ihrer eigenen Kunden bereichert?“, nahezu im gesamten Geschäftsbereich des Instituts verteilen lassen.Für uns oder die betroffene Familie hat es bisher von Seiten der VR Bank noch keine wahrnehmbaren Reaktionen auf unsere Aktion gegeben. Ehrlich gesagt erstaunt uns dieses aber auch nicht, denn es entspricht dem immer gleichen und bereits seit Jahren praktizierten Verhalten der VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG. Vermutlich hofft man bei den Verantwortlichen der VR Bank darauf, dass schon bald Gras über die ganze Angelegenheit gewachsen sein wird und die Kunden zur Tagesordnung übergehen. Es kann aber auch sein, dass man zurzeit noch krampfhaft nach einem Bauernopfer sucht, welches dann für die ganzen Schweinereien die Verantwortung übernehmen muss.Bezüglich Ihrer Frage nach den ergangenen Gerichtsentscheidungen gegen die betroffene Familie können wir nur wiederholen, dass es bisher keine Prozesse gegeben hat, die die VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG gegen die vermeintlichen Schuldner gewonnen hätte. Die Bank hatte anscheinend proforma eine Klage eingereicht, die aber so unzureichend belegt und begründet war, dass das zuständige Gericht wie in unserem Gästebucheintrag bereits beschrieben, weiteren Sachvortrag und aussagefähige Unterlagen angefordert hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir aber davon aus, dass diese Alibiklage aufgrund der fehlenden beweisbelastbaren Unterlagen nicht verhandelbar ist und aus diesem Grunde zurückzuweisen wäre. Mehr können wir dazu zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekunden.Richtig ist, dass unsere Strafanzeige gegen die VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG vom 02. August 2010 von der Staatsanwaltschaft München I zwischenzeitlich zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet wurde. Das dazugehörende Aktenzeichen wurde uns bereits mitgeteilt.Warum Ihre Tageszeitung sich in dieser Angelegenheit in Stillschweigen hüllt und nicht längst dieses Thema aufgegriffen hat, können wir Ihnen beim besten Willen nicht beantworten. In diesem Fall sind auch wir auf Mutmaßungen angewiesen. Vermutlich hält die zuständige Redaktion derart fragwürdige Handlungen einer Bank noch für unmöglich und ggf. für nicht allgemein interessant genug oder es wird eine Abwägung zu Gunsten der VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG getroffen, da diese als Anzeigenkunde im Laufe eines Jahres, der Zeitung einen nicht unerheblichen Anzeigenumsatz beschert.Dieses ist zwar ein unverständliches, aber häufig praktiziertes Verhalten der Berichterstatter in den Lokalredaktionen, die erst dann über derartiges Fehlverhalten und Machenschaften von Banken berichten, wenn die Vergehen bewiesen und nicht mehr weg zu diskutieren sind, oder wenn es rechtskräftige Urteile gegen solche Institute gibt. Nachdem sich aber selbst die Justiz vor Ort in solchen Fällen sehr schwer tut, die schützenswerten Interessen der Verbraucher nicht aus den Augen zu verlieren, braucht man sich angesichts der Tatsache, dass der Arm des Geldes nicht selten bis in den Gerichtssaal hinein reicht, über diese Zurückhaltung nicht zu wundern. Zu diesem Thema, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt und in einem anderen Zusammenhang noch ausführlicher Stellung beziehen.  Mit freundlichen Grüßen, für die SGSGA e.V. der Vereinsvorstand                

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