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THEMA: So begründet Rechtsanwalt Strate die Vortäuschung von Straftaten

So begründet Rechtsanwalt Strate die Vortäuschung von Straftaten 10 Jahre 9 Monate her #1

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In der Ergänzung zum Wiederaufnahmeantrag durch die Verteidigung beschreibt RA Strate die Erfindung einer nicht angeklagten Tat (= Link) mit seiner Begründung (beginnend auf Seite 12 mit Einschub bis Ende Seite 16). ( Der gesamte Schriftsatz auf der Hompage von Dr. Strate hier (= Link) ). Es scheint strafrechtlich konnte der Richter Brixner Gustl Mollath nichts anhängen, aber ein gerichtlicher Psychiater konnte sehr hilfreich sein.Genauso gewaltig sind neuerlich die Ausführungen auf der Stratehompage seine Stellungnahme vom 3.06.2013 zum Beweiswert des ärztlichen Attestes bezüglich der körperlichen Übergriffe. (= Link) ). Der Anwalt zählt ab Seite 11 unten nachvollziehbar Punkte auf, warum man stark vermuten kann, dass das Attest von Frau Mollath selber entworfen und verfasst worden sein könnte und von ihrer Freundin und Lebensgefährtin ihres Bruders, der Arzthelferin in der Praxis, übernommen worden sein könnte. Es hat so tiefe orthografisch typische Rechtschreibfehler, die Frau Mollath immer wieder passierten in einer Häufigkeit, die eine Zufälligkeit schier ausschließen. Was sich hier zusammen braut ist nicht mehr zu fassen. Ist das Fehlverhalten der Justiz noch einen Tag der Freiheit eines Menschen wert?

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