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THEMA: Informationen zu Knast statt Ordnungsgeld

Informationen zu Knast statt Ordnungsgeld 10 Jahre 10 Monate her #1

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Unser Vereinsmitglied Herr Johann Hogger wurde von seiner ehemaligen Bank, der Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG so mies behandelt und fast ruiniert, wie dieses im gleichnamigen Gästebuch der SGSGA e.V. zu diesem Institut im Eintrag Nr. 6 am 19. Mai 2011 beschrieben wurde.Nach all diesen schrecklichen Erfahrungen beschloss er, mit dieser Bank nie wieder zusammen zu arbeiten und seinen Leidensweg einer breiten Öffentlichkeit zugängig zu machen. Er schloss sich der Schutzgemeinschaft an, um gemeinsam mit weiteren Betroffenen, die ebenfalls sehr negative Erfahrungen mit dieser Genossenschaftsbank gemacht hatten, ihre kritische Einstellung zum diesem Institut auf Plakaten und Aufklebern zu kommunizieren, damit Jedermann erkennen konnte, wie sie, die Betroffenen zu dieser Bank stehen.Nicht etwa, dass die Vereinsmitglieder beleidigende oder geschäftsschädigende Inhalte verbreitet hätten, nein, auf den genannten Werbeträgern war lediglich zu lesen, Nie wieder…… (aufgrund der Unterlassungsverfügung durch das LG Traunstein, darf an dieser Stelle nicht der ganze Inhalt wiedergegeben werden), außerdem waren der Schriftzug www.bankschutzgemeinschaft.de , so wie zwei Telefonnummern der SGSGA e.V. abgebildet.Wie mit einstweiliger Unterlassungsverfügung vom Gericht aufgegeben, wurden die Plakate und sonstigen Werbeträger umgehend von den beschrifteten Fahrzeugen und auch die mobilen Werbeträger aus dem Wahrnehmungsbereich der Öffentlichkeit entfernt. Leider hatte der Bauunternehmer Johann Hogger aber versehentlich versäumt eine Werbetafel, die er auf seinem Betriebsgelände abgestellt hatte, so zu platzieren, dass sie von öffentlichem Verkehrsgrund aus, nicht mehr sichtbar gewesen wäre. Dieses Missgeschick haben die Anwälte der Bank genutzt, um daraus einen Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung zu konstruieren.Rein aus Kostengründen hat es die SGSGA e.V. unterlassen, sich gegen die vom LG Traunstein erlassene einstweilige Verfügung vor dem OLG München zu verteidigen. Auch heute noch sind wir der Meinung, dass es sich bei den verbreiteten Inhalten lediglich um eine Meinungsäußerung gehandelt hat, die vom der betroffenen Genossenschaftsbank unter zur Hilfenahme des LG Traunstein genutzt wurde, kritische Äußerungen von Verbrauchern  untersagen zu lassen. Durch solche Handhabungen verfestigt sich der von der SGSGA e.V. vertretene Standpunkt, dass gewisse Markteilnehmer, in diesem Fall die VORaiba Oberbayern Südost eG, vom Gericht eine ungerechtfertigte Unterstützung erfahren hat, anstatt die Bank aufgrund der von ihr praktizierten Machenschaften, juristisch zu belangen und nicht wie hier geschehen, die geschädigten Kunden. Leider wird in solchen Fällen immer wieder mit zweierlei Maß gemessen und die freie Meinungsäußerung und der Verbraucherschutz bleiben bei dieser Form von wohlwollend gewährter Nachsicht für die Finanzwirtschaft, auf der Strecke.Nachdem der 1. oder der 2. Vorstand eines Vereins auch für die Handlungen seiner Mitglieder verantwortlich gemacht werden kann, selbst dann wenn feststeht, dass von Seiten der Vereinsführung die Anordnungen aus einer Unterlassungsverfügung umgesetzt und auch bei den Mitgliedern eingefordert wurden, hat im konkreten Fall das LG-Traunstein ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 Euro gegen die SGSGA e.V. verhängt, welches bei Nichtzahlung ersatzweise im Rahmen einer Ordnungshaftstrafe von 10 Tagen, zu vollstrecken am 1. oder 2. Vorsitzenden des Vereins, abgegolten werden muss.           Auch wir, die Mitglieder der SGSGA e.V. halten diese Form von „Maulkorb“ verpasst durch das Gericht für willfährig und ungerechtfertigt.  Wir stützen die Haltung unseres 1. Vorsitzenden, der nicht bereit ist für die Wahrnehmung eines Grundrechts, nämlich das der freien Meinungsäußerung, Ordnungsgelder zu bezahlen. Die bescheidenen Mittel des Vereins, der sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert, werden laut Vorstandsfestlegung nur für Maßnahmen ausgegeben, die sich aus dem satzungsgemäßen Auftrag des Vereins ergeben und dem Verbraucherschutz dienen.Aus Solidarität werden wir unseren Vorsitzenden, Herrn Ruediger Scheiffele, am 17.05.2013, morgens um 10:45 Uhr, bei seinem Ordnungshaftantritt bis zur Justizvollzugsanstalt in Aschaffenburg-Strietwald, Hasenhägweg 135 begleiten. Jeder der durch seinen stillen Protest seine Wertschätzung für diese Haltung zum Ausdruck bringen möchte, ist zu einer kurzen Mahnwache und dem anschließenden Schweigemarsch in Aschaffenburg gern gesehen.  Für die Mitglieder der SGSGA e.V., der Webmaster

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