Warum taucht ein Sitzungsprotokoll des Aufsichtsrates im Registergericht auf ? Weil es Grundlage der Bestellung von Vorständen ist ? Warum
beurkundet ein Notar am 3. Juni 2004 was erst drei Wochen später vom Aufsichtsrat beschlossen wird
(= Link) ? Warum berufen sich Vorstände also ohne Aufsichtsratsbeschluss selber ins Amt und legen fest wer VV und wer Stellvertreter sein soll und erklären dies in öffentlich beglaubigter Form? War das der Kardinalfehler des Herrn Leonhard Roßmann und aller Mitläufer? Aber warum sind nur sechs Aufsichträte an der Vorstandsberufung beteiligt, wenn man doch am 27. Mai 2004 sieben Aufsichtsräte aus Feldkirchen dazugewählt hat und es auch noch
eine Satzung mit einem § 24
(= Link) gibt, wo doch die sieben auch zum Aufsichtsrat gehört hätten? Manche Fehler sind nicht reperabel. Wenn man sie nicht abschütteln kann, dann verfolgen sie einen bis an die eigene Haustür und noch über die Schwelle dazu.Anwesend kann nun mal nur der sein den man informiert. Keiner wird glauben, dass eine Vorstandberufung nicht genau von den Verbandsprüfern kontrolliert wird, kennen die GVB-Prüfer das Gesetz und die Satzung nicht oder macht es hier gewaltig boing - boing oder beug - beug ?