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THEMA: Die Aufdeckung der Wahrheit und der Verschleierung

Die Aufdeckung der Wahrheit und der Verschleierung 11 Jahre 9 Monate her #1

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300 Mio. € an Kreditvolumen mit all dahinterstehenden Unternehmungen mit deren Arbeitnehmer, Häuslebauer, Privatfinanzierer, Familien usw. wurden von den mit der Fusion im Mai 2004 eingesetzten Abwicklern bei dem Zusammenschluss der Volksbank-Raiffeisenbank Oberhaching-Wolfratshausen und der Raiffeisenbank Feldkirchen aus der Bank getrieben. Rücksichtslos unter Druck gesetzt oder an die BAG Hamm verkauft. Das einzige Ziel war die Imagerettung des genossenschaftlichen Bankensystems.Man kann aber kein Image retten, wenn man als genossenschaftlicher Pflichtprüfer und Interessensverband Genossenschftsverband Bayern (GVB) und als staatliche Bankenaufsicht eingestehen müsste, dass man die absolute Unfähig in Form der Vorstände schon mehrfach geschützt hatte anstatt sie von dieser hochgradig für die Öffentlichkeit und die Kunden gefährlichen Position zu entbinden. Dann muss man Vorstände, wie eben Josef Bichler weiter schützen und sie lieber ins Lagerhaus versetzen, oder wie Udo Gebhardt in eine andere Bank abschieben, der mit Argentinienanleihen Millionen von Verlusten produzierte.Wie kann man Image retten, wenn man in so eine Bank 120 bis 150 Millionen an spekulativen Geschäften mit geschlossenen Immobilienfonds zur Gewinnankurbelung mit 3.000 Kunden aus der ganzen Republik transferiert, die man kurz vor der Fusion dann noch klammheimlich an die BAG Hamm abschieben muss? Da kann man doch keine Vorstände absägen.Lässt man dann die Vorstände monatelang im rechtsfreien Raum agieren? Protokolliert dann ein Notar, der an der Fusion ein Schweinegeld verdient, in öffentlich beglaubigter Form Vorgänge und rechtswirksame Abläufe mit Erklärungen aller Vorstände, die noch gar nicht eingetreten sind, oder Vorgänge, wo er sich einen Aufsichtsratsbeschluss dazu geben lassen müsste um zu überprüfen ob es den Tatsachen entspricht, es aber gar keinen Aufsichtsratsbeschluss gibt? Trägt dann ein Amtsgericht diese Vorgänge im öffentlichen Genossenschaftsregister ein, obwohl dort der Aufsichtsratsbeschluss als Eintragungsvoraussetzung nach dem Gesetz notwendig ist und nachträglich eingeholt wird und muss erkennen, dass die notarielle Vorstandserklärung weit vor dem Aufsichtsratsbeschluss stattgefunden hat? Sind wir in einer Banenrepublick oder ist es erlaubt hier das Wort Korruption zum Nachteil hunderter oder tausender Mitglieder und Kunden zum Schutz und Vorteil einer handvoll Leuten zu hinterfragen ?Ist nun Anton Lautenbacher als letzter Abwickler neben dem absolut stillen und farblosen Überbleibsel der Raiffeisenbank Feldkirchen, Robert Oberleitner, übrig geblieben ? Wenn er Lautenbacher in der Gerichtsverhandlung gegen Günter Blum als Bankenvertreter neben seinem Anwalt dabei war, warum hat er denn die Aussage Josef Bichler so zugelassen ? Es ist doch verboten falsche Beweise vorzubringen und es hat sich herausgestellt, dass der frühere Vorstandskollege über Dinge zu Zeiten der Fusionsabwicklung zweimal falsch ausgesagt hat. Es scheint ja so als ob Josef Bichler im Sommer 2004 noch beauftragt wurde den einen oder anderen Bockmist noch zu bereinigen, den man dann mit den Sanierungszahlungen des Bundesverbandes vom Tisch gebracht hätte. Wie oft spricht also Anton Lautenbacher die Unwahrheit, wenn er die Unwahrheit Bichler zur Beweisführung in einem Zivilprozess heranzieht? Warum schickt er seinen Sohn zur Strafverhandlugn gegen Josef Bichler und lässt ihn an der Beratung zwischen Verteidiger und Mandat vor dem Geständnis teilnehmen? Hat die Bank den Anwalt Bichler auch noch bezahlt ?Wo sind aber die Unterschriften der am 27. Mai 2004 gewählten Aufsichtsräte wenn man den Aufsichtsratsbeschluss in Eintrag Nr. 1918 (= Link) anschaut. Alle Vorstände haben doch über den Jahresabschluss 2004 erklärt, dass die Aufsichtsräte ab dem 27. Mai 2004 tätig waren. Damit haben sie den Aufsichtsratsbeschluss 24. Juni 2004 selbst als Betrug dargestellt, oder wie muss man das sehen? Es hat keinen neuen Aufsichtsratsbeschluss gegeben, Robert Oberleitner ist bis heute unrechtmäßiger Vorstand der Bank, es gibt dazu keinen anderen Nachweis beim Genossenschaftsregister. Der Genossenschaftsverband Bayern als Prüfungsverband weiß das auch.Wo gibt es einen notarielle Vorratsbeschluss vom 3. Juni, wo man erklärt die Fusion ist abgeschlossen, der dann den Vorständen in die Hand gegeben wird und die die Eintragung dann Mitte Oktober durchführen lassen und solange parallel zwei Banken aufrecht erhalten und führen? Welchen Sinn haben da die rechtlichen Vorschriften, den um sie nach Lust und Laune hin zu biegen ? Wie kann ein Notar am  3. Juni bestätigen, dass gegen die Verschmelzung keine Widersprüche bestehen, wenn die Frist  nach Umwandlungsgesetz § 14, Abs. 1 (= Link) noch bis zum 27. Juni läuft? Wo ist das Rechtsempfinden, wo ist die Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystems?
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