Hier ein Paradebeispiel dafür wie diese Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Kunden wohl über Jahre durch falsche Kontenführung geschröpft

hat und selbst nachdem sie dafür rechtskräftig verurteilt war keinerlei Unrechtsbewusstsein entwickelt hat.

 

Siehe dazu den entsprechenden Flyer Gästebuch Sparkassen allgemein, Eintrag Nr. 240 vom 30. Juli 2013

 

Siehe auch Gästebuch Sparkassen allgemein

 

 

Die ganze Videobotschaft finden Sie im Gästebuch Deutsche Bank AG

 

  

Ziele und Anspruch der www.bankschutzgemeinschaft.de

 

Diese Internetplattform mit ihren Gästebüchern ist ein Informations- und Diskussionsforum für Menschen, die Probleme mit Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder anderen Kreditinstituten haben oder hatten. Unter dem Vereinsmantel der

 

Schutzgemeinschaft Sparkassengeschädigte Aschaffenburg e.V.

- Gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation -

 

und in Zusammenarbeit mit der

 

Interessengemeinschaft VR-Bankgeschädigte München und Chiemgau

 

recherchieren und publizieren wir fragwürdige Praktiken und Rechtsverletzungen von Sparkassen und Banken im Umgang mit ihren Kunden. Hier erfahren Sie von Vorgängen und Machenschaften, die normalerweise verschwiegen und unter den Teppich gekehrt werden und somit einer breiten Öffentlichkeit nicht zugängig sind. Jeder benachteiligte, gegängelte oder genötigte Kunde solcher Institute erhält hier die Möglichkeit, die gegen ihn gerichteten Widerwärtigkeiten anzuprangern und sich unter Mithilfe der Schutzgemeinschaft und deren Netzwerken gegen derartige Willkürhandlungen zu wehren.

Die meisten unserer Vereinsmitglieder sind selbst Sparkassen- oder Bankgeschädigte, die oftmals kaum nachvollziehbare und unvorstellbare Böswilligkeiten und Abscheulichkeiten, sowie sinnlose Vermögensvernichtungen ertragen und erdulden mussten. Aufgrund der Tatsache, dass unsere wirtschaftlichen, politischen und teilweise sogar unsere juristischen Eliten, Kumpaneiseilschaften bilden, wird oftmals verhindert, dass sich die Geschädigten juristisch mit ihren berechtigten Vorwürfen und Anzeigen gegenüber den Turbokapitalisten und Vermögensvernichtern durchsetzen.

Unsere Bankschutzgemeinschaft gewährt selbst keine Rechtsberatung und unsere Aktivitäten sind als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation auch nicht auf einen gewinnorientierten Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Im Bedarfsfall werden unsere Mitglieder und auch der Verein selbst bei juristischen Auseinandersetzungen von ausgesuchten, erfahrenen, kompetenten und verlässlichen Bankfachanwälten und / oder Strafrechtlern vertreten.

Im Rahmen allgemeiner und fachspezifischer Kommunikationen bitten wir Sie bei Ihren Stellungnahmen oder Gästebucheinträgen um eine angemessene, nicht verletzende oder gar beleidigende Ausdrucksweise. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir sachlich informieren und debattieren wollen und verbale Entgleisungen nicht einstellen oder freigeben können. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Inhalte von extern gelieferten Beiträgen immer nur die Meinung des Verfassers wiedergeben und sich die Bankschutzgemeinschaft diese nicht zu eigen macht oder anrechnen lässt. Für solche Beiträge lehnen wir jede Haftung ab. In Ausnahmefällen behalten wir uns eine Kürzung oder Schwärzung von Teilen derartiger Beiträge vor.

Nachdem viele Sparkassen und Banken durch ihr gieriges und unangemessenes Verhalten wissentlich, vorsätzlich und massiv eine Vielzahl von Kundenproblemen mit auslösen und somit auch mitzuverantworten haben, sind wir dennoch immer bemüht und bereit, auch mit diesen Instituten zuerst eine einvernehmliche Lösung der Probleme herbeizuführen. In den allermeisten Fällen ist dies durch konstruktive und einvernehmliche Absprachen im Rahmen von Vergleichs- oder Ablöseverhandlungen möglich. Es gibt aber auch Institute, die eine äußerst arrogante, ignorante und herabwürdigende Haltung gegenüber ihren Kunden und deren Vertretern einnehmen. In solchen Fällen helfen dann nur noch die medialen Aufarbeitungen und deren zeitnahe Publikation, oder bei beweisbelastbaren Unterlagen der Gang zum Gericht. Selbst das ist aber noch keine Garantie dafür, dass den Betroffenen Recht widerfährt, denn nicht selten reicht der Arm des Geldes bis in den Gerichtssaal hinein. Dann hilft (wenn noch möglich) nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof oder zum Bundesverfassungsgericht.

In diesem Zusammenhang sei aber der Hinweis gestattet, dass wir uns nur dann vor solche Karren spannen lassen, wenn die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind, die das Fehlverhalten der Institute belegen, denn auch wir können und wollen aus Wasser keinen Wein machen.

Leider sind viele der Betroffenen in solchen Situationen überfordert oder wurden von ihrer Sparkasse oder Bank bereits so demoralisiert und psychisch überstrapaziert, dass sie häufig nicht mehr in der Lage sind, sich gegen derart zermürbende Praktiken der Geldverkäufer zu wehren. Es ist aber immer unser Anspruch, auch in diesen Fällen, den Betroffenen mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln beizustehen.

Wie heißt es doch so schön: „Wo Unrecht zu Recht wird – entsteht die Verpflichtung zu kämpfen!“

 

 

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