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THEMA: BGH stärkt Rechte der Sparer bei variablen Sparverträgen

BGH stärkt Rechte der Sparer bei variablen Sparverträgen 14 Jahre 2 Wochen her #1

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Seit gestern wird vielfältig davon berichtet, BGH stärkt Rechte der Sparer (= Link) bei Sparverträgen mit variabler Grundverzinsung. Der hier eingepflegte Link ist auf Google nur beispielhaft. Kann sich das die Bankenwelt leisten, wenn alle Kunden aufkreuzen und ihre Sparverträge der letzten 20 und 25 Jahre nachgerechnet haben wollen? Gerade bei den örtlich tätigen Volk- und Raiffeisenbanken und den Sparkassen wurden diese Sparverträge an den Mann gebracht. Auch wenn GVB-Präsident Dr. h.c. Stefan Götzl gestern im 3. bayerischen Fernsehprogramm die Genossenschaften und die Sparkassen als die Braven hin gestellt hat, es gibt massive Felder, wo die Aufklärung wie ein eisiger Wind durch die eigenen Reihen fegen würde.

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